
Eingabefrist: 31.03. und 30.09.
Bewahrung des Kulturerbes
Unterstützung für Massnahmen zur Bewahrung von Bestandteilen des Kulturerbes von kantonalem Interesse
Bewahrung
Kulturrat : ab 1. Januar 2026 müssen Gesuche 12 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden (statt 8 Wochen).
Mehr Informationen :Der Kanton Wallis unterstützt Institutionen, Projekte und Massnahmen, welche auf die Bewahrung des beweglichen, dokumentarischen, immateriellen und sprachlichen Kulturerbes von kantonalem Interesse abzielen.

Kulturberaterin

Eingabefrist: 31.03. und 30.09.
Bewahrung des Kulturerbes
Bewahrung

Eingabefrist: 31.03. et 30.09.
Bewahrung des Kulturerbes
Bewahrung

Eingabefrist: 31.03. et 30.09.
Bewahrung des Kulturerbes
Verbreitung
Bewahrung

Eingabefrist: 30.09.
Bewahrung des Kulturerbes
Bewahrung

Eingabefrist: Jederzeit
Bewahrung des Kulturerbes
Bewahrung