Bewahrung des Kulturerbes
Version vom 03.09.2025
Gesuchseingabe möglich ab
31.12. und 30.06.
Entscheidsinstanz
Kantonale Kommission für Kulturerbe
Eingabefrist
31.03. et 30.09.
Projektbeginn
frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe.
Projektbeiträge für Institutionen, die Sammlungen von anerkanntem kantonalem Interesse verwahren.
Das Gesuch muss von der Institution eingereicht werden.
Zulässigkeitskriterien:
Beurteilungskriterien:
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Die Unterstützung kann nicht mehr als 50 % des Gesamtbudgets betragen. Im Rahmen eines aus mehreren Projekten bestehenden Programms wird die Unterstützung spezifisch für ein Projekt vergeben. Die Unterstützung kann nicht auf ein anderes Projekt übertragen werden. Die Unterstützung für ein nicht umgesetztes Projekt muss zurückbezahlt werden. Die Unterstützung wird in 2 Tranchen ausbezahlt. 90 % der Unterstützung werden 30 Tage nach der Entscheidseröffnung und Eingang des Formulars, das dem Entscheid beiliegt, ausbezahlt. Die restlichen 10 % werden ausbezahlt, sobald eine Bilanz des Projekts von der Dienststelle gutgeheissen wurde. Die Bilanz umfasst eine Abschlussrechnung und die revidierte Jahresrechnung der Institution.
Nicht förderfähig sind Anträge im Zusammenhang mit dem baulichen Kulturerbe (Restaurierung von Gebäuden, Ausstellungen, Bücher, Workshops und/oder Rundtischgespräche,...). Bitte wenden Sie sich direkt an den Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe.