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Bewahrung des Kulturerbes

Version vom 03.09.2025

Unterstützung für Institutionen, die Sammlungen von kantonalem Interesse besitzen: Projektbeitrag

Gesuchseingabe möglich ab

31.12. und 30.06.

Eingabefrist

31.03. et 30.09.

Projektbeginn

frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe.

Zielsetzung

Projektbeiträge für Institutionen, die Sammlungen von anerkanntem kantonalem Interesse verwahren.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss von der Institution eingereicht werden.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

  • Die Institution verwahrt Sammlungen von kantonalem Interesse;
  • sie verfügt über eine anerkannte Rechtsform;
  • sie verfügt über eine ständige professionelle Direktion;
  • sie verfügt über ein Sammlungskonzept und einen -entwicklungsplan sowie eine Betriebsstrategie;
  • sie verfügt über ein regelmässig nachgeführtes Inventar, welches den Normen und Standards des Fachbereichs entspricht;
  • sie verfügt über eine gesicherte Finanzierung, mindestens in gleicher Höhe wie die Unterstützung durch den Kanton (50 %);
  • sie handelt in ihrem Tätigkeitsbereich fachgerecht.

Beurteilungskriterien:

  • die kulturelle und historische Bedeutung der betreffenden Kulturgüter;
  • die Dringlichkeit der Massnahmen, die Gegenstand des Gesuchs sind;
  • das Kosten/Nutzen-Verhältnis der Massnahmen;
  • der Selbstfinanzierungsgrad und die Beiträge Dritter;
  • das langfristige Engagement der Institution.

Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Modalitäten

Die Unterstützung kann nicht mehr als 50 % des Gesamtbudgets betragen. Im Rahmen eines aus mehreren Projekten bestehenden Programms wird die Unterstützung spezifisch für ein Projekt vergeben. Die Unterstützung kann nicht auf ein anderes Projekt übertragen werden. Die Unterstützung für ein nicht umgesetztes Projekt muss zurückbezahlt werden. Die Unterstützung wird in 2 Tranchen ausbezahlt. 90 % der Unterstützung werden 30 Tage nach der Entscheidseröffnung und Eingang des Formulars, das dem Entscheid beiliegt, ausbezahlt. Die restlichen 10 % werden ausbezahlt, sobald eine Bilanz des Projekts von der Dienststelle gutgeheissen wurde. Die Bilanz umfasst eine Abschlussrechnung und die revidierte Jahresrechnung der Institution.

Inhalt des Gesuchs

  • Präsentation der Institution und ihrer Funktionsweise, ihrer Sammlungen von kantonalem Interesse (gemäss Vorlage), ihres Systems (gemäss Vorlage) und ihrer Projekte, einschliesslich die Zeitplanung, sodass die Zulässigkeits- und Beurteilungskriterien eingeschätzt werden können (maximal 6 A4-Seiten);
  • Präsentation und Lebensläufe der wissenschaftlichen Direktionsmitglieder;
  • Sammlungskonzept und -entwicklungsplan;
  • Finanzierungsplan und detaillierte Kostenaufstellung mit Angabe der erwarteten Einnahmen, der kontaktieren Institutionen, Sponsoren und Mäzene. Projekte, die einem Programm angehören, müssen einzeln behandelt werden;
  • die revidierte Rechnung des Vorjahres;
  • falls die Sammlungen, bei denen es im Antrag geht, nicht schon Gegenstand eines Gesuchs um Anerkennung des kantonalen Interesses sind, ein Motivationsschreiben, welches die Kommission ausdrücklich darum bittet;
  • die Statuten der Institution;
  • ein Dokument, welches bestätigt, dass die Institution die Sammlungen mindestens für die kommenden 50 Jahre besitzen wird, oder eine eidesstattliche Erklärung darüber;
  • eine eidesstattliche Erklärung, dass die Institution die berufsethischen Bestimmungen ihres Fachbereichs einhält.

Ausschlusskriterien

Nicht förderfähig sind Anträge im Zusammenhang mit dem baulichen Kulturerbe (Restaurierung von Gebäuden, Ausstellungen, Bücher, Workshops und/oder Rundtischgespräche,...). Bitte wenden Sie sich direkt an den Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe.