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Bewahrung des Kulturerbes

Version vom 03.09.2025

Institutionen, die Sammlungen von kantonalem Interesse besitzen: mehrjähriger Betriebsbeitrag

Gesuchseingabe möglich ab

30.06.

Eingabefrist

30.09.

Projektbeginn

frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe

Zielsetzung

Mehrjährige Betriebsbeiträge für Institutionen, die Sammlungen besitzen.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss von der Institution eingereicht werden.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

  • Die Institution besitzt Sammlungen von kantonalem Interesse;
  • sie verfügt über eine anerkannte Rechtsform;
  • sie verfügt über eine professionelle, ständige wissenschaftliche Leitunung;
  • sie verfügt über ein Sammlungskonzept und einen -entwicklungsplan sowie eine Betriebsstrategie;
  • sie verfügt über ein regelmässig nachgeführtes Inventar, welches den fachlichen Normen und Standards entspricht;
  • sie verfügt über eine garantierte Finanzierung, mindestens in der Höhe der Unterstützung durch den Kanton (50%);
  • sie beachtet die fachlichen Regeln ihres Tätigkeitsbereichs.

    Beurteilungskriterien:
  • Die Qualität, die Intensität und die Stichhaltigkeit der Erschliessung, Bewahrung, Inventarisierung und Aufwertung der Sammlung;
  • die Ausstrahlung und die Qualität der Institution;
  • die Bedeutung der Sammlung (Originalität, Umfang, kultureller Wert, Stichhaltigkeit für das Wallis);
  • die Qualität, die Bedeutung und die Stichhaltigkeit der Vermittlungsarbeit gegenüber dem Publikum.

Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen. 

Modalitäten

Die Subvention kann nicht mehr als 50 % des Gesamtbudgets betragen.

Ein Betriebsbeitrag wird grundsätzlich für vier Jahre vergeben.

Die Unterstützung wird in mehreren Tranchen ausbezahlt. Die erste Zahlung erfolgt 30 Tage nach der Entscheidseröffnung. Die 2., 3. und 4. Tranche wird jeweils nach Genehmigung des Jahresberichts durch die Dienststelle für Kultur ausbezahlt. Der Jahresbericht muss den Finanzabschluss und die revidierte Jahresrechnung der Institution umfassen sowie das Controlling-Blatt, das mit der Kulturberaterin erstellt wurde. 

Inhalt des Gesuchs

  • Präsentation der Institution und ihrer Funktionsweise, ihrer Sammlungen von kantonalem Interesse (gemäss Vorlage), ihres Inventarisierungssystems (gemäss Vorlage) und ihrer Zielsetzungen für die kommenden vier Jahre, sodass die Zulässigkeits- und Beurteilungskriterien eingeschätzt werden können (maximal 6 A4-Seiten);
  • präsentation des wissenschaftlichen Teams und Lebensläufe der wissenschaftlichen Direktionsmitglieder;
  • Sammlungskonzept und -entwicklungsplan;
  • Finanzierungsplan und detaillierte Kostenaufstellung in einer 4-Jahresplanung, Angabe der erwarteten Einnahmen und der angefragten Institutionen, Sponsoren und Mäzene;
  • revidierte Jahresrechnung des Vorjahres;
  • wenn die betreffenden Sammlungen nicht schon Gegenstand eines Antrags um Anerkennung des kantonalen Interesses sind, ein Motivationsschreiben, welches die Kommission ausdrücklich darum bittet;
  • die Statuten der Institution;
  • ein Dokument oder, wenn keines vorhanden ist, eine eidesstattliche Erklärung, dass der Besitz der betreffenden Sammlungen für die kommenden 50 Jahre gesichert ist;
  • eine eidesstattliche Erklärung, dass die berufsethischen Richtlinien der professionellen nationalen Fachinstanzen eingehalten werden.

Ausschlusskriterien

Nicht förderfähig sind Anträge im Zusammenhang mit dem baulichen Kulturerbe (Restaurierung von Gebäuden, Ausstellungen, Bücher, Workshops und/oder Rundtischgespräche,...). Bitte wenden Sie sich direkt an den Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe.