Bewahrung des Kulturerbes
Version vom 03.09.2025
Gesuchseingabe möglich ab
30.06.
Entscheidsinstanz
Kantonale Kommission für Kulturerbe
Eingabefrist
30.09.
Projektbeginn
frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe
Mehrjährige Betriebsbeiträge für Institutionen, die Sammlungen besitzen.
Das Gesuch muss von der Institution eingereicht werden.
Zulässigkeitskriterien:
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Die Subvention kann nicht mehr als 50 % des Gesamtbudgets betragen.
Ein Betriebsbeitrag wird grundsätzlich für vier Jahre vergeben.
Die Unterstützung wird in mehreren Tranchen ausbezahlt. Die erste Zahlung erfolgt 30 Tage nach der Entscheidseröffnung. Die 2., 3. und 4. Tranche wird jeweils nach Genehmigung des Jahresberichts durch die Dienststelle für Kultur ausbezahlt. Der Jahresbericht muss den Finanzabschluss und die revidierte Jahresrechnung der Institution umfassen sowie das Controlling-Blatt, das mit der Kulturberaterin erstellt wurde.
Nicht förderfähig sind Anträge im Zusammenhang mit dem baulichen Kulturerbe (Restaurierung von Gebäuden, Ausstellungen, Bücher, Workshops und/oder Rundtischgespräche,...). Bitte wenden Sie sich direkt an den Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe.