Bewahrung des Kulturerbes
Version vom 03.09.2025
Gesuchseingabe möglich ab
31.12. und 30.06.
Entscheidsinstanz
Kantonale Kommission für Kulturerbe
Eingabefrist
31.03. et 30.09.
Projektbeginn
frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe.
Finanzielle Unterstützung für Institutionen, die sich für die Bewahrung von Kulturgütern engagieren
Das Gesuch muss von der Institution eingereicht werden.
Zulässigkeitskriterien:
Beurteilungskriterien:
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Die kantonale Unterstützung kann nicht mehr als 50 % des Gesamtbudgets betragen. Im Rahmen eines mehrere Projekte umfassenden Programms wird die Unterstützung spezifisch für ein Projekt vergeben. Sie kann nicht von einem Projekt auf ein anderes übertragen werden. Eine Unterstützung für ein Projekt, das nicht umgesetzt wird, muss zurückbezahlt werden. Die gutgeheissene Unterstützung wird in zwei Tranchen ausbezahlt. 90% des Betrags werden 30 Tage nach Entscheidseröffnung ausbezahlt, die restlichen 10% nach Genehmigung des Schlussberichts des Projekts/der Projekte durch die Dienststelle für Kultur. Dieser umfasst eine Abrechnung zum Projekt und die revidierte Jahresrechnung der Institution.
Nicht förderfähig sind Anträge im Zusammenhang mit dem baulichen Kulturerbe (Restaurierung von Gebäuden, Ausstellungen, Bücher, Workshops und/oder Rundtischgespräche,...). Bitte wenden Sie sich direkt an den Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe.