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Bewahrung des Kulturerbes

Version vom 03.09.2025

Unterstützung für Institutionen, die sich für die Bewahrung von Kulturerbe engagieren

Gesuchseingabe möglich ab

31.12. und 30.06.

Eingabefrist

31.03. et 30.09.

Projektbeginn

frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe.

Zielsetzung

Finanzielle Unterstützung für Institutionen, die sich für die Bewahrung von Kulturgütern engagieren

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss von der Institution eingereicht werden.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

  • Die Institution verfügt über eine anerkannte Rechtsform;
  • sie ist nicht gewinnorientiert;
  • sie ist auf dem gesamten Kantonsgebiet aktiv oder, falls es sich um sprachliches Erbe handelt, in einer der beiden Sprachregionen;
  • sie verfügt über eine gesicherte Finanzierung, mindestens in gleicher Höhe wie jene des Kantons. Sach- und Dienstleistungen werden nicht angerechnet;
  • es gibt keine Überschneidungen mit anderen unterstützten Institutionen.

Beurteilungskriterien:

  • Die Ausstrahlung, die Qualität, die Nachhaltigkeit und die Effizienz des Vereins oder der Stiftung;
  • Die Ausdehnung des Tätigkeitsfelds durch die Bevorzugung von Institutionen, die in einem breiten Bereich tätig sind;
  • das professionelle und wissenschaftliche Niveau der Projekte.

Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Modalitäten

Die kantonale Unterstützung kann nicht mehr als 50 % des Gesamtbudgets betragen. Im Rahmen eines mehrere Projekte umfassenden Programms wird die Unterstützung spezifisch für ein Projekt vergeben. Sie kann nicht von einem Projekt auf ein anderes übertragen werden. Eine Unterstützung für ein Projekt, das nicht umgesetzt wird, muss zurückbezahlt werden. Die gutgeheissene Unterstützung wird in zwei Tranchen ausbezahlt. 90% des Betrags werden 30 Tage nach Entscheidseröffnung ausbezahlt, die restlichen 10% nach Genehmigung des Schlussberichts des Projekts/der Projekte durch die Dienststelle für Kultur. Dieser umfasst eine Abrechnung zum Projekt und die revidierte Jahresrechnung der Institution.

Inhalt des Gesuchs

  • Präsentation der Institution, ihres Projekts oder ihrer Projekte, einschliesslich der dazugehörigen Zeitplanung sowie eine Präsentation des Bestandteils des Kulturerbes oder der Gruppe, mit dem sich das Projekt befasst (gemäss Vorlage, je nach Art des Kulturerbes), sodass die Zulässigkeit und die Beurteilungskriterien eingeschätzt werden können (maximal 6 A4-Seiten);
  • präsentation des Projektteams (Lebensläufe);
  • Finanzierungsplan und detaillierte Kostenaufstellung mit Erwähnung der erwarteten Einnahmen, die angefragten Institutionen, Sponsoren und Mäzene. Im Rahmen eines Programms mit mehreren Projekten muss jedes Projekt separat behandelt werden;
  • revidierte Jahresrechnung des Vorjahres;
  • wenn der Bestandteil des Kulturerbes oder die Gruppe nicht schon Gegenstand eines Gesuchs um Anerkennung des kantonalen Interesses ist, ein Motivationsschreiben, welches die Kommission ausdrücklich darum bittet;
  • die Statuten der Institution.

Ausschlusskriterien

Nicht förderfähig sind Anträge im Zusammenhang mit dem baulichen Kulturerbe (Restaurierung von Gebäuden, Ausstellungen, Bücher, Workshops und/oder Rundtischgespräche,...). Bitte wenden Sie sich direkt an den Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe.