Bewahrung des Kulturerbes
Version vom 03.09.2025
Gesuchseingabe möglich ab
31.12. und 30.06.
Entscheidsinstanz
Kantonale Kommission für Kulturerbe
Eingabefrist
31.03. und 30.09.
Projektbeginn
frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe
Finanzielle Unterstützung für Massnahmen zur Bewahrung von Kulturgütern von kantonalem Interesse
Das Gesuch muss von der Institution, der Gemeinde, der Burgerschaft usw. eingereicht werden.
Die Unterstützung wird in 2 Tranchen ausgezahlt. 90 % des Betrags werden 30 Tage nach der Entscheidseröffnung überwiesen. Die restlichen 10 % werden nach Annahme der Bilanz des Projekts/der Projekte durch die Dienststelle für Kultur ausbezahlt. Die Bilanz muss die revidierte Jahresrechnung der Organisation, welche das Gesuch gestellt hat, umfassen.
Nicht förderfähig sind Anträge im Zusammenhang mit dem baulichen Kulturerbe (Restaurierung von Gebäuden, Ausstellungen, Bücher, Workshops und/oder Rundtischgespräche,...). Bitte wenden Sie sich direkt an den Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe.