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Bewahrung des Kulturerbes

Version vom 03.09.2025

Unterstützung für Massnahmen zur Bewahrung von Bestandteilen des Kulturerbes von kantonalem Interesse

Gesuchseingabe möglich ab

31.12. und 30.06.

Eingabefrist

31.03. und 30.09.

Projektbeginn

frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe

Zielsetzung

Finanzielle Unterstützung für Massnahmen zur Bewahrung von Kulturgütern von kantonalem Interesse

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss von der Institution, der Gemeinde, der Burgerschaft usw. eingereicht werden.

Auswahlkriterien

  • Die Notwendigkeit, die Dringlichkeit und die Stichhaltigkeit der Bewahrungsmassnahme;
  • die Qualität, die Machbarkeit, die Stichhaltigkeit und die Nachhaltigkeit des Umsetzungsplans der Bewahrungsmassnahme.

Modalitäten

Die Unterstützung wird in 2 Tranchen ausgezahlt. 90 % des Betrags werden 30 Tage nach der Entscheidseröffnung überwiesen. Die restlichen 10 % werden nach Annahme der Bilanz des Projekts/der Projekte durch die Dienststelle für Kultur ausbezahlt. Die Bilanz muss die revidierte Jahresrechnung der Organisation, welche das Gesuch gestellt hat, umfassen.

Inhalt des Gesuchs

  • Präsentation der Bewahrungsmassnahmen und der dazugehörigen Zeitplanung und Präsentation des entsprechenden Bestandteils oder der Gruppe (gemäss Vorlage, je nach Art des Kulturerbes), sodass die Zulässigkeit und die Beurteilungskriterien eingeschätzt werden können (maximal 6 A4-Seiten);
  • Präsentation des Teams, welches die Massnahme umsetzen wird (Lebensläufe);
  • Finanzierungsplan und detaillierte Kostenaufstellung, mit Erwähnung der erwarteten Einnahmen und Angabe der angefragten Institutionen, Sponsoren und Mäzene;
  • Revidierte Rechnung des Vorjahres;
  • wenn der Bestandteil des Kulturerbes oder die Gruppe nicht schon Gegenstand eines Gesuchs um Anerkennung des kantonalen Interesses ist, ein Motivationsschreiben, welches die Kommission ausdrücklich darum bittet;
  • wenn es sich um eine Institution handelt, die Statuten.

Ausschlusskriterien

Nicht förderfähig sind Anträge im Zusammenhang mit dem baulichen Kulturerbe (Restaurierung von Gebäuden, Ausstellungen, Bücher, Workshops und/oder Rundtischgespräche,...). Bitte wenden Sie sich direkt an den Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe.