
Eingabefrist: Jederzeit
Bühnenkünste
Förderung der Entwicklung von Theateranimation und -vermittlung
Betreuung von Kulturakteuren und -akteurinnen
Kulturelle Teilhabe
Forschung und Entwicklung
Kulturrat : ab 1. Januar 2026 müssen Gesuche 12 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden (statt 8 Wochen).
Mehr Informationen :Der Kanton Wallis unterstützt das professionelle Schaffen im Bereich der Bühnenkunst, insbesondere in den Sparten Theater, Tanz und Zirkus. Er begünstigt eine aktive Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Walliser Ensembles und trägt zur Diffusion der Produktionen ausserhalb der kantonalen Grenzen bei.

Kulturberater

Eingabefrist: Jederzeit
Bühnenkünste
Betreuung von Kulturakteuren und -akteurinnen
Kulturelle Teilhabe
Forschung und Entwicklung

Bühnenkünste
Verbreitung
Promotion
Betreuung von Kulturakteuren und -akteurinnen


Eingabefrist: 30.04. et 31.10.
Bühnenkünste
Kulturelle Teilhabe
Produktion
Kreation

Eingabefrist: 15.04.
Bühnenkünste
Verbreitung

Eingabefrist: 15.04.
Bühnenkünste
Promotion
Kreation
Forschung und Entwicklung

Eingabefrist: 15.04.
Bühnenkünste
Promotion
Verbreitung

Eingabefrist: 31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11
Bühnenkünste
Promotion
Verbreitung

Eingabefrist: 31.03.

Eingabefrist: 30.09.

Eingabefrist: 30.09.

Eingabefrist: 15.01.
Bühnenkünste
Produktion
Kreation

Eingabefrist: 15.01.

Eingabefrist: 15.04.
Bühnenkünste
Verbreitung
Produktion
Kreation

Eingabefrist: Jederzeit