Darstellende Künste
Version vom 13.03.2025
Gesuchseingabe möglich ab
31.12.
Entscheidsinstanz
Kulturrat
Eingabefrist
31.03.
Projektbeginn
Für Projekte, die nach dem 1. Juli des gleichen Jahres umgesetzt werden und spätestens am 30. Juni des Folgejahres.
Die Förderung von Bühnenkunstprojekten von professionellen Walliser Gruppen ausserhalb der labelisierten Theater.
Das Gesuch muss von der Gruppe eingereicht werden.
Zulässigkeitskriterien:
Beurteilungskriterien: Für das Projekt:
Für die Gruppe:
Ausserdem gelten die allgemeinen Bedingungen.
Die gesprochenen Beiträge entsprechen 35% der zugestandenen Kosten, bis zu einem Betrag von max. CHF 25‘000.-. Infrastrukturkosten werden bei den zugestandenen Kosten nicht berücksichtigt.
Die Kosten für Infrastruktur zählen nicht zu den zugelassenen Kosten.