Darstellende Künste
Version vom 06.03.2025
Gesuchseingabe möglich ab
15.11.
Entscheidsinstanz
Kommission der Bühnenkünste
Eingabefrist
15.01.
Projektbeginn
für Projekte, die nach dem 1. Juli des gleichen Jahres umgesetzt werden und spätestens bis 30. Juni des Folgejahres.
Das Schaffen der professionellen Walliser Gruppen in einem labelisierten Theater im Wallis zu fördern.
Das Gesuch muss von einer anerkannten professionellen Walliser Gruppe eingereicht werden.
Damit ein Projekt zulässig ist, muss sich ein labelisiertes Theater verpflichten, es in sein Programm aufzunehmen. Beurteilungskriterien: Für das Projekt:
Für die Gruppe:
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Die gesprochenen Beiträge entsprechen 35% der zugestandenen Kosten, bis zu einem Betrag von max. CHF 25‘000.-. Die vom Theater erbrachten Dienstleistungen können bis zum doppelten Betrag des vom Theater bezahlten Produktionsbeitrages aufgerechnet werden. Für den Fall, dass die Gruppe ausserhalb des Wallis ansässig ist, wird in der Berechnung des Unterstützungsbeitrages von einem Beitrag seitens des oder der Wohnsitzkantone ausgegangen. Die zugestandenen Kosten werden ausgehend vom Proben- und Aufführungsort und der Anzahl Vorstellungen berechnet.
Der Erhalt eines Schaffensbeitrags erste Projekte ist keine Voraussetzung, um einen Antrag für ein anderes Förderinstrument einzureichen.