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Darstellende Künste

Version vom 23.06.2025

Label professionelle, Walliser Gruppe

Gesuchseingabe möglich ab

15.01.

Eingabefrist

15.04.

Projektbeginn

Ne s'applique pas

Zielsetzung

Der Kanton Wallis vergibt professionellen Walliser Gruppen ein Label. Um eine Unterstützung im Rahmen des Förderinstruments für Bühnenkünste erhalten zu können, muss eine Gruppe vorgängig als professionnelle, Walliser Gruppe anerkannt sein.

Gesuchsteller/-in

Professionnelle, Walliser Gruppe

Auswahlkriterien

Als professionelle Gruppe gilt :

  • eine Struktur, deren künstlerische Leitung von einem professionellen Bühnenkünstler oder einer -künstlerin wahrgenommen wird;
  • eine Struktur, die für ihre Produktionen professionelle Walliser Bühnenkünstler und -künstlerinnen zuzieht;
  • eine Struktur, die über eine Rechtsform verfügt und die Tarifverträge und/oder die professionellen Lohnbedingungen einhält, die in der Branche bzw. in der West- und Deutschschweiz üblich sind, und die insbesondere einer Pensionskasse angehört mit einem ähnlichen Beitragssystem und mindestens gleichwertigen Leistungen wie Artes et Comoedia oder CAST.

Als Walliser Gruppen gelten jene, die:

  • den Sitz im Wallis haben und eine im Wallis ansässige künstlerische Leitung oder, wenn der Sitz ausserhalb des Kantons liegt und/oder die künstlerische Leitung nicht im Wallis ansässig ist, eine bedeutende, regelmässige und nachhaltige Tätigkeit im Wallis entwickelt haben.

Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen. 

Modalitäten

Das Label wird für 5 Jahre vergeben. Nach Ablauf dieser Periode wird die Möglichkeit einer Verlängerung geprüft. Dabei kommt dasselbe Verfahren zur Anwendung wie beim ersten Mal. Die Gruppe reicht bei der Dienststelle für Kultur ein neues Gesuch ein. Wenn sie bedeutende Veränderungen feststellt in Bezug auf Elemente, welche für den Erhalt des Labels entscheidend sind, kann die Dienststelle für Kultur das Label jederzeit entziehen.

Inhalt des Gesuchs

  • Die Statuten der Gruppe;
  • die Namen der ständigen Mitglieder, ihre Funktionen in der Gruppe, deren Lebensläufe und Wohnsitzbestätigungen;
  • Bestätigung über den Anschluss der Gruppe an eine Pensionskasse.

Für Gruppen, die nicht im Wallis ansässig sind, zusätzlich:

  • Eine Auflistung der Produktionen der letzten zwei Jahre, welche im Wallis geschaffen oder im Nachfeld der Premiere im Wallis aufgeführt wurden.