
Eingabefrist: 28./29.02 - 30.04 - 30.09 - 30.11
Kulturfunken
Kulturfunken - Projekte von professionellen Kulturschaffenden
Kulturelle Teilhabe
Verbreitung
Kulturrat : ab 1. Januar 2026 müssen Gesuche 12 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden (statt 8 Wochen).
Mehr Informationen :Der « Kulturfunken » ist ein Programm der Dienststelle für Kultur des Kantons Wallis. Es fördert kulturelle Projekte an und für Schulen, entweder in kulturellen Institutionen oder im schulischen Rahmen. Das Programm ist für walliser Lehrer und Lehrerinnen gedacht, die mit Künstler und Künstlerinnen ein Projekt zustande bringen wollen sowie für Kulturschaffende, die walliser Schulen ein Angebot machen möchten.

Kulturberaterin

Eingabefrist: 28./29.02 - 30.04 - 30.09 - 30.11
Kulturfunken
Kulturelle Teilhabe
Verbreitung



Eingabefrist: 28/29.02 - 30.04 - 30.09 - 30.11
Berücksichtigt werden nur Anträge, die fristgerecht über die Online-Plattform eingereicht und vollständig sind.