Literatur

Version vom 03.02.2025

Übersetzungsprojekt

Gesuchseingabe möglich ab

Jederzeit, mindestens 8 Wochen vor dem Publikationsdatum

Entscheidsinstanz

Kulturrat

Eingabefristen

31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11

Projektbeginn

Frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe

Zielsetzung

Die Übersetzung eines literarischen Werks von einem Autor/einer Autorin, der/die aus dem Wallis stammt oder regelmässige, bedeutende und nachhaltige Beziehungen zum Kanton pflegt, kann unterstützt werden.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss vom Verlagshaus eingereicht werden.

Auswahlkriterien

  • Das Verlagshaus muss für seine literarische Verlagspolitik anerkannt sein, das heisst, es muss eine regelmässige professionelle Verlagstätigkeit ausweisen können (Lektorat) und seinen Autoren und Autorinnen faire Vertragsbedingungen bieten (Vertrieb und Entlohnung);
  • der Übersetzer/die Übersetzerin muss eine professionelle Ausbildung vorweisen können und schon mindestens eine Übersetzung veröffentlicht haben. Werke, die auf Kosten eines Übersetzers/einer Übersetzerin oder eines Autors/einer Autorin veröffentlicht wurden, können nicht berücksichtigt werden. Der Übersetzer/die Übersetzerin kann aus dem Wallis stammen oder auch nicht;
  • das Übersetzungsprojekt muss Gegenstand eines Vertrags mit dem Verlagshaus sein. Im Vertrag ist die Entlohnung des Übersetzers/der Übersetzerin vorgesehen.

Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Inhalt des Gesuchs

  • Detaillierte Beschreibung des Projekts;
  • Lebenslauf des Übersetzers/der Übersetzerin und des Autors/der Autorin;
  • Übersetzungsvertrag;
  • Eine dreiseitige Übersetzungsprobe des Werks;
  • detaillierte Kostenaufstellung und Finanzierungsplan des Projekts, gemäss Vorlage;

Kommentare

Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt, nachdem alle in der Entscheidseröffnung verlangten Belege eingereicht wurden.