Literatur
Version vom 03.02.2025
Gesuchseingabe möglich ab
Jederzeit, mindestens 8 Wochen vor dem Publikationsdatum
Entscheidsinstanz
Kulturrat
Eingabefristen
31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11
Projektbeginn
Frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe
Die Übersetzung eines literarischen Werks von einem Autor/einer Autorin, der/die aus dem Wallis stammt oder regelmässige, bedeutende und nachhaltige Beziehungen zum Kanton pflegt, kann unterstützt werden.
Das Gesuch muss vom Verlagshaus eingereicht werden.
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt, nachdem alle in der Entscheidseröffnung verlangten Belege eingereicht wurden.