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Transversale Förderprogramme

Version vom 12.02.2025

Siders, Villa Ruffieux: Atelier für Kunstschaffende

Gesuchseingabe möglich ab

Entscheidsinstanz

Eingabefristen

Projektbeginn

Zielsetzung

In Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Kulturinstitutionen unterstützt der Kanton Wallis den Aufenthalt von Künstlern im Wallis, damit sie ihre Kunst im Rahmen des Austauschs mit anderen Künstlern und dem Walliser Publikum entwickeln können.

Gesuchsteller/-in

Der Aufenthalt steht professionellen Kunstschaffenden, unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit, offen, die in einem der folgenden Bereiche tätig sind: bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater oder Film, sowie Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen, welche an einer Forschungsarbeit im Zusammenhang mit dem Natur- oder Kulturerbe des Kantons Wallis arbeiten. Die Begünstigten müssen über minimale Französisch-, Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen.

Auswahlkriterien

Alle Informationen zu den Vergabekriterien, zum Inhalt der Bewerbung und den Eingabefristen finden Sie auf www.chateaumercier-residence.ch Fondation du Château Mercier CP 403 3960 Sierre Tél. +41 27 452 23 23 fondation@chateaumercier.ch. www.chateaumercier-residence.ch

Modalitäten

Der Gastaufenthalt dauert einen bis drei Monate.

Die Begünstigten verfügen für die vereinbarte Aufenthaltsdauer über ein Zimmer in einer Wohnung, die sie mit anderen Begünstigten teilen, sowie über ein Atelier.

Während des Aufenthalts erhalten die Begünstigten ein monatliches Stipendium von 1500 CHF. Sie müssen eine Haftpflicht- sowie eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.

Während des Aufenthalts realisieren die Begünstigten ein Projekt in Zusammenarbeit mit einem örtlichen Künstler oder einer Künstlerin, der/die von der Fondation du Château Mercier aufgrund der Disziplin bestimmt wird (darstellende Kunst, bildende Kunst, Musik, Literatur, Kulturerbe, Tanz usw.). In diesem Rahmen beteiligen sich die Begünstigten an einer Begegnung mit dem regionalen Publikum, insbesondere mit Jugendlichen.

Kommentare

Die Begünstigten werden 2 Mal pro Jahr von einer 3- bis 5-köpfigen Jury ausgewählt, welche der Stiftungsrat bestimmt.