Transversale Förderprogramme
Version vom 03.02.2025
Gesuchseingabe möglich ab
jederzeit
Entscheidsinstanz
Kulturrat
Eingabefristen
31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11
Projektbeginn
Frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe
Unterstützung für multidisziplinäre Publikationen
Das Gesuch muss vom Verlag eingereicht werden.
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Die Begünstigten übergeben der Dienststelle für Kultur 4 Exemplare der Publikation, davon sind 3 für die Sammlungen der Mediathek Wallis bestimmt. Bei besonders kostenaufwändigen Publikationen kann diese Anzahl reduziert werden. Um den Vertrieb des Werks zu fördern, kann der Kanton zudem Exemplare kaufen und den Bibliotheken oder anderen Kultur- oder Bildungsinstitutionen schenken. In diesem Fall bestimmt die Dienststelle für Kultur, wie viele Exemplare des Werks gekauft werden, je nach Art des Werks und seinem Interesse für das Publikum und für die Förderung des Walliser Schaffens.