Transversale Förderprogramme
Version vom 06.02.2025
Gesuchseingabe möglich ab
30.01.
Entscheidsinstanz
Jury für Ateliers im Ausland und Mobilitätsstipendien
Eingabefrist
30.04.
Projektbeginn
Dépôt au 30.04. pour les séjours de l'année suivante
Der Kanton Wallis unterstützt Walliser Künstler dabei, ihre Kunst im Rahmen des Austauschs mit anderen Kunstschaffenden und dem Publikum verschiedener künstlerischer und kultureller Horizonte zu entwickeln. Der Kanton Wallis vergibt einem professionellen Künstler oder einer Künstlergruppe ein Moblitiätsstipendium zur Entwicklung eines künstlerischen Projekts, das auf einen Aufenthalt von mindestens 3 Monaten ausserhalb der Sprachregion oder im Ausland angewiesen ist.
Die Unterstützung steht Walliser Kunstschaffenden offen, die über eine anerkannte künstlerische Ausbildung und künstlerische Erfahrung verfügen.
Die Auswahl des Begünstigten trägt dem Interesse des Projekts und seiner Dringlichkeit im Hinblick auf die künstlerische Entwicklung des Bewerbers Rechnung. Die Relevanz und Angemessenheit des Aufenthaltsortes mit dem Projekt sind für die Auswahl des Begünstigten entscheidend.
Der Aufenthalt muss mindestens drei Monate dauern. Er kann so lange dauern, bis die gewährte Unterstützung vollständig aufgebraucht ist, aber nicht länger als bis zum 31. Dezember des Aufenthaltsjahrs. Die Unterstützung beträgt maximal 20 000 CHF. Der Begünstigte verpflichtet sich, die erhaltenen Gelder in Übereinstimmung mit seinem im Bewerbungsdossier beschriebenen Projekt zu erwenden und am Ende seines Aufenthalts einen Bericht abzugeben, der einen Einblick in die geleistete Arbeit gewährt. Der Begünstigte muss eine Haftpflichtversicherung sowie eine Kranken-/Unfall-/Rückholversicherung abgeschlossen haben.
Aus- oder Weiterbildungspraktika oder Tourneen können in diesem Rahmen nicht unterstützt werden.