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Transversale Förderprogramme

Version vom 03.02.2025

Kulturvermittlungsprojekt

Gesuchseingabe möglich ab

Jederzeit

Entscheidsinstanz

Kulturrat

Eingabefristen

31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11

Projektbeginn

Frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe

Zielsetzung

In einem bestimmten Bereich oder spartenübergreifend kann ein Projekt unterstützt werden, welches den Dialog zwischen Kultur, künstlerischer Produktion, Kulturerbe und dem Publikum entwickeln will, insbesondere zur Förderung eines aktiven Vorgehens. Das Projekt wird als Vortragsreihe, Workshop oder in einer anderen Form umgesetzt, welche es ermöglicht, die Kultur und das Zielpublikum sinnvoll miteinander in Bezug zu setzen.

Gesuchsteller/-in

Die Institution und/oder der/die Kulturschaffende, der/die das Projekt trägt.

Auswahlkriterien

  • Die Angemessenheit des Projekts für den Walliser Kontext und die Abstimmung auf die Bedürfnisse und Interessen des Zielpublikums;
  • die professionelle Kompetenz der Gestalter/-innen (in einem bestimmten Bereich und in der Kulturvermittlung);
  • Finanzierung der Konzeptphase sowie der Promotion des Projekts durche die projekttragende Institution oder durch die lokalen Behörden (entscheidend).

Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Inhalt des Gesuchs

  • Beschreibung des Projekts und der Zielsetzungen sowie eine Begründung der Stichhaltigkeit des gewählten Vorgehens in Bezug auf die Bedürfnisse des Zielpublikums;
  • Lebenslauf des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin und des Kulturvermittlers/der Kulturvermittlerin zur Beurteilung ihrer professionnellen Kompetenzen;
  • Budget und Finanzierungsplan des Projekts;
  • Einzahlungschein des Gesuchssteller.

Ausschlusskriterien

Projekte für und an Schulen werden durch die Einrichtung Kulturfunken unterstützt.