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Transversale Förderprogramme

Version vom 06.03.2025

Kulturelle Projekte für einen zweisprachigen Kanton

Gesuchseingabe möglich ab

15.11.

Eingabefrist

15.01.

Projektbeginn

01.03. - 31.12.

Zielsetzung

Unterstützung für innovative Projekte, welche:

  • sowohl Künstler, Kulturschaffende oder Institutionen deutscher und französischer Sprache involvieren;
  • das Zusammentreffen von Angehörigen beider Sprachparteien des Kantons im Rahmen einer gemeinsamen kulturellen Aktivität fördern;
  • der Walliser Bevölkerung den Zugang zu künstlerischen und kulturellen Produktionen begünstigen, welche in der anderen Sprache realisiert wurde;
  • das kulturelle Leben des Kantons bereichert;
  • das Interesse an der Kulturszene fördern und dessen Zugang einem neuen Publikum öffnen.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss vom Projektträger eingereicht werden. Dieser wird durch den Künstler und/oder den Vermittler, dem Kulturschaffenden, der Vereinigung, welche die Teilnehmenden oder Institution repräsentiert, gemeinsam bestimmt.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien: Zugelassen sind Projekte, welche folgende Elemente beinhalten:

  • mindestens ein professioneller Künstler oder Kulturschaffender;
  • eine zweisprachige Komponente oder die Einbindung einer weiteren Sprache (D/F) in die Projektentwicklung.

Beurteilungskriterien:

  • Einbezug der Künstler, Kulturschaffenden oder Institutionen;
  • Qualität des Zusammentreffens zwischen den Angehörigen beider Sprachregionen;
  • Zugangsgrad der Walliser Bevölkerung zu den künstlerischen und kulturellen Produktionen, welche in der anderen Sprache realisiert wurden.

Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Modalitäten

Die Unterstützung kann maximal 10 000 CHF pro Projekt betragen. Die Unterstützung trägt zur Finanzierung der Arbeit des Künstlers und des Kulturvermittlers bei.

Inhalt des Gesuchs

  • detaillierte Beschreibung des Projekts;
  • Lebenslauf der beteiligten professionellen Kulturschaffenden;
  • detaillierte Kostenaufstellung des präsentierten Projekts;
  • Finanzierungsplan des präsentierten Projekts.

Ausschlusskriterien

Nicht zulässig sind :

  • Projekte, bei denen ein Laienensemble einen oder mehrere professionelle Künstler für die Aufführung eines Werks aus dem Repertoire oder für die Beteiligung an einem Wettbewerb engagiert;
  • Projekte, bei denen eine, wenn auch nur teilweise, Finanzierung der Arbeit der Teilnehmer oder Freiwilligen vorgesehen ist;
  • rein kommerzielle Projekte ;
  • Projekte von Kandidaten, welche zuvor bereits eine finanzielle Unterstützung des Kulturdienstes bezogen und dabei die zugeteilten Bedingungen nicht respektiert haben.

Kommentare

Diese Unterstützung wird in Zusammenarbeit mit dem Departement für Volkswirtschaft und Bildung vergeben. Definitionen: Gemeinsamer Schaffensprozess: jedes künstlerische Werk, das ein Künstler und Teilnehmende gemeinsam schaffen, und das Bezug zu einem Bereich der Gesellschaft hat (Gesundheitswesen, Sozialwesen, Tourismus, Umwelt, usw.). Innovatives Projekt: von den Beteiligten gemeinsam gestaltetes Projekt, welches die Gepflogenheiten des Bereichs - sei es in der Art oder der Form des erarbeiteten Werkes oder in der Art der Zusammenarbeit - erneuern. In solchen Projekten ist der gemeinsame Schaffensprozess des Künstlers und Teilnehmenden gleich wichtig wie das künstlerische Ergebnis. Kulturvermittler : Personen, welche regelmässige, bedeutende und nachhaltige kulturelle Beziehungen zum Wallis pflegen und erwiesene Erfahrung in der Begleitung von partizipativen Prozessen nachweisen können. Partizipativer Prozess : ein Vorgehen, das in zweckdienlicher Weise die Beteiligten in einen gemeinsamen Schaffensprozess einbezieht. Der Einbezug kann partizipativ sein (wenn der Rahmen der Arbeit von einem Partner gesetzt wird). Der Einbezug kann kollaborativ sein (wenn ein Künstler und weitere Beteiligte unter Begleitung durch einen Kulturvermittler den Schaffensprozess gemeinsam gestalten).