Transversale Förderprogramme
Version vom 17.02.2025
Gesuchseingabe möglich ab
Jederzeit
Entscheidsinstanz
Kulturrat
Eingabefristen
31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11
Projektbeginn
Frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe
Unterstützung für die Promotion eines kollektiven Projekts, an dem Kulturschaffende eines Bereichs oder mehrerer Bereiche zusammenarbeiten, im ganzen Kanton oder in einer Sprachregion.
Die projekttragende Dachorganisation
Die kollektive Promotion muss ein Vorgehen reflektieren, das Absprache, Koordinierung und Entwicklung der professionellen Qualität aller Teilnehmenden beinhaltet und sich zudem auf eine ständige Dachorganisation stützt. Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Die Herausgabe von gemeinsamem Werbematerial allein genügt nicht als Unterstützungskriterium. Gewinnorientierte Veranstaltungen können nicht unterstützt werden.
Der Erhalt einer Unterstützung für kollektive Kulturpromotion schliesst die individuellen Projekte nicht von Förderung aus. Die Gesuche werden individuell getrennt behandelt.