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Transversale Förderprogramme

Version vom 17.02.2025

Kollektive Kulturpromotion

Gesuchseingabe möglich ab

Jederzeit

Entscheidsinstanz

Kulturrat

Eingabefristen

31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11

Projektbeginn

Frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe

Zielsetzung

Unterstützung für die Promotion eines kollektiven Projekts, an dem Kulturschaffende eines Bereichs oder mehrerer Bereiche zusammenarbeiten, im ganzen Kanton oder in einer Sprachregion.

Gesuchsteller/-in

Die projekttragende Dachorganisation

Auswahlkriterien

Die kollektive Promotion muss ein Vorgehen reflektieren, das Absprache, Koordinierung und Entwicklung der professionellen Qualität aller Teilnehmenden beinhaltet und sich zudem auf eine ständige Dachorganisation stützt. Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Inhalt des Gesuchs

  • Projektbeschreibung mit den angestrebten Zielen, den erwarteten Ergebnissen und dem Gesamtprojekt;
  • Elemente, welche die Einschätzung der professionellen Kompetenzen der beteiligten Kulturakteurinnen und -akteure ermöglichen sowie der Personen, welche das gemeinsame Projekt leiten (CV);
  • Budget und Finanzierungsplan;
  • Falls vorliegend, eine Beurteilung der erzielten Ergebnisse und der finanziellen Bilanz einer früheren Ausgabe;

Ausschlusskriterien

Die Herausgabe von gemeinsamem Werbematerial allein genügt nicht als Unterstützungskriterium. Gewinnorientierte Veranstaltungen können nicht unterstützt werden.

Kommentare

Der Erhalt einer Unterstützung für kollektive Kulturpromotion schliesst die individuellen Projekte nicht von Förderung aus. Die Gesuche werden individuell getrennt behandelt.