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Wissenschaften des Kultur- und Naturerbes

Version vom 26.05.2025

Herausgabe von Werken über das Natur- und Kulturerbe

Gesuchseingabe möglich ab

jederzeit

Entscheidsinstanz

Kulturrat

Eingabefristen

31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11

Projektbeginn

frühestens von 8 Wochen nach Gesuchseingabe

Zielsetzung

Unterstützung für die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen zum Walliser Kultur- oder Naturerbe, mit dem Ziel den Verkaufspreis zu senken und die Verbreitung zu fördern.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch wird vom Verleger/von der Verlegerin eingereicht.

Auswahlkriterien

  • Die Autoren/Autorinnen müssen im Forschungsbereich, um den es in der Publikation geht, wissenschaftliche Kompetenzen belegen können, die unter ihresgleichen anerkannt sind;
  • der/die Herausgeber/-in kann ein professionelles Verlagshaus sein oder eine Kultur- oder Gedächtnisinstitution mit einer regelmässigen Verlagstätigkeit und einer anerkannten Publikationsreihe (die Fähigkeit, die Publikation beim Zielpublikum zu verbreiten, muss belegt sein).

Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Inhalt des Gesuchs

  • detaillierte Beschreibung des Projekts;
  • Lebenslauf des leitenden Herausgebers/der Herausgeberin sowie der Autoren/Autorinnen;
  • eine Kopie des unterschriebenen Vertrags zwischen dem Autor/der Autorin und dem Verlag;
  • die Inhaltsübersicht der Publikation;
  • ein repräsentativer Auszug aus dem Buch (rund drei Seiten);
  • falls der Autor/die Autorin bereits Publikationen mit der Unterstützung des Kantons Wallis veröffentlicht hat: Verbreitungs- und Rezeptionsbilanz (Pressbook) der früheren Publikationen;
  • Kostenaufstellung und Finanzierungsplan gemäss Vorlage.

Ausschlusskriterien

Nicht förderfähig sind Anträge im Zusammenhang mit dem baulichen Kulturerbe (Restaurierung von Gebäuden, Ausstellungen, Bücher, Workshops und/oder Rundtischgespräche,...). Bitte wenden Sie sich direkt an den Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe.

Vorrangig gewinnorientierte Publikationen werden nicht unterstützt.

Kommentare

Um die Verbreitung wissenschaftlicher Publikationen zu fördern, die sich auf die Geschichte und das Kulturerbe des Wallis beziehen, kann der Kanton Exemplare kaufen, um sie Bibliotheken oder anderen Kultur- oder Bildungsinstitutionen zu schenken. Die Anzahl Exemplare, welche der Kanton kauft, wird von der Dienststelle für Kultur bestimmt, aufgrund der Art und des Interesses der Publikation für das Publikum und die Promotion der Walliser Forschung. Die Begünstigten übergeben der Dienststelle für Kultur vier Exemplare der Publikation. Drei sind für die Sammlungen der Mediathek Wallis bestimmt. Diese Anzahl kann bei besonders kostenaufwändigen Publikationen reduziert werden. Die Unterstützung wird nach Erhalt der Exemplare ausbezahlt.