Wissenschaften des Kultur- und Naturerbes
Version vom 26.05.2025
Gesuchseingabe möglich ab
jederzeit
Entscheidsinstanz
Kulturrat
Eingabefristen
31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11
Projektbeginn
frühestens von 8 Wochen nach Gesuchseingabe
Unterstützung für die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen zum Walliser Kultur- oder Naturerbe, mit dem Ziel den Verkaufspreis zu senken und die Verbreitung zu fördern.
Das Gesuch wird vom Verleger/von der Verlegerin eingereicht.
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Nicht förderfähig sind Anträge im Zusammenhang mit dem baulichen Kulturerbe (Restaurierung von Gebäuden, Ausstellungen, Bücher, Workshops und/oder Rundtischgespräche,...). Bitte wenden Sie sich direkt an den Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe.
Vorrangig gewinnorientierte Publikationen werden nicht unterstützt.
Um die Verbreitung wissenschaftlicher Publikationen zu fördern, die sich auf die Geschichte und das Kulturerbe des Wallis beziehen, kann der Kanton Exemplare kaufen, um sie Bibliotheken oder anderen Kultur- oder Bildungsinstitutionen zu schenken. Die Anzahl Exemplare, welche der Kanton kauft, wird von der Dienststelle für Kultur bestimmt, aufgrund der Art und des Interesses der Publikation für das Publikum und die Promotion der Walliser Forschung. Die Begünstigten übergeben der Dienststelle für Kultur vier Exemplare der Publikation. Drei sind für die Sammlungen der Mediathek Wallis bestimmt. Diese Anzahl kann bei besonders kostenaufwändigen Publikationen reduziert werden. Die Unterstützung wird nach Erhalt der Exemplare ausbezahlt.