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Kulturrat : ab 1. Januar 2026 müssen Gesuche 12 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden (statt 8 Wochen).

Mehr Informationen :

Transversale Förderprogramme

Version vom 26.02.2026

Geschichtenerzählung

Gesuchseingabe möglich ab

Jederzeit

Entscheidsinstanz

Kulturrat

Eingabefristen

31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11

Projektbeginn

Frühestens 12 Wochen nach Gesuchseingabe

Zielsetzung

Das Vorlesen oder Aufführen von Geschichten durch professionelle Walliser Erzähler fördern und die Verbreitung des Geschichtenerzählens in Institutionen oder an professionellen, nicht gewinnorientierten Kulturveranstaltungen inner- und ausserhalb des Wallis unterstützen sowie die Wahrnehmung beim Publikum.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss von der Erzählerin/vom Erzähler oder von der Organisation eingereicht werden.

Auswahlkriterien

  • Die Erzählerin/der Erzähler und/oder die Institution muss als professionell gelten und aus dem Wallis stammen.
  • Das Geschichtenprogramm muss ein fester Bestandteil des Gesamtprogramms der Institution oder der Veranstaltung sein (kein eigenständiges Programm). Wenn die Organisation das Gesuch einreicht, wird ein Gesuch pro Programm bevorzugt.
  • Die Erzählerin/der Erzähler muss für ihre/seine Leistung bezahlt werden.
  • Das Geschichtenprogramm muss stichhaltig und qualitativ anspruchsvoll sein.

Zudem gelten die allgemeine Bestimmungen.

Inhalt des Gesuchs

  • Projektbeschreibung mit den angestrebten Zielen, den erwarteten Ergebnissen und dem Gesamtprojekt;
  • Präsentation der Institution und/oder der Veranstaltung, welche das Geschichtenerzählen plant;
  • Das geplante Geschichtenprogramm;
  • Lebenslauf der Erzählerin/des Erzählers;
  • Budget und Finanzierungsplan.