Neu: Projektaufruf an Buchhandlungen im Rahmen der Aktion "Lire valaisan / Das Wallis lesen". Einreichung der Dossiers bis zum 15. Mai 2026.
Mehr Informationen :Darstellende Künste
Version vom 23.04.2026

Gesuchseingabe möglich ab
Jederzeit
Entscheidsinstanz
Kulturrat
Eingabefristen
31.01 - 30.04 - 31.07 - 31.10
Projektbeginn
Jederzeit
Im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Dienststelle für Kultur und La Manufacture – Hochschule für darstellende Künste, insbesondere im Zusammenhang mit deren Weiterbildungszertifikat (CAS) Produktionsleitung im Bereich der Bühnenkünste, zielt dieses Programm darauf ab, die Kompetenzentwicklung von Fachleuten bei der Begleitung von Projekten im Bereich der darstellenden Künste zu fördern. Alle Informationen zur Weiterbildung finden Sie auf der Website unseres Partners: www.manufacture.ch.
Das Gesuch muss von der für die Ausbildung eingeschriebenen Fachperson per E-Mail an sc-encouragement@admin.vs.ch eingereicht werden.
Zulassungskriterien:
Bewertungskriterien:
Das Stipendium in Höhe von CHF 5'000.- wird dem antragstellenden Künstler in zwei gleichen Raten ausgezahlt. Die erste Rate wird nach Zulassung des Bewerbers zum Zertifikat ausgezahlt, sofern der Dienststelle für Kultur die Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Bewerber und der Partnerinstitution vorliegt. Die zweite Rate wird nach Erhalt des Zertifikats ausgezahlt. Sollte der Kandidat seine Ausbildung nicht abschliessen, kann die erste Rate von der Dienststelle für Kultur zurückgefordert werden.
Bei Einreichung des Gesuchs: eine Kopie der Bewerbungsunterlagen für das Weiterbildungszertifikat (CAS) im Bereich Performing Arts Production sowie den Namen des Partners und dessen Ansprechperson. Für die Auszahlung der ersten Rate: die Zulassungsbestätigung sowie die Partnerschaftsvereinbarung. Für die Auszahlung der zweiten Rate: das Zertifikat.
Die Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Künstler und der Institution legt die allgemeinen Absichten der Zusammenarbeit sowie die angestrebten Ziele fest. Nach Abschluss der Ausbildung legen der Künstler und die Institution der Dienststelle für Kultur gemeinsam einen Bericht vor, in dem die durchgeführten Massnahmen und die erzielten Ergebnisse dargelegt werden. Die Dienststelle für Kultur kann für Projekte, die im Rahmen der Partnerschaft durchgeführt werden, eine Förderung gewähren, sofern sie den Richtlinien der entsprechenden Fördergefässe entsprechen.