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Neu: Projektaufruf an Buchhandlungen im Rahmen der Aktion "Lire valaisan / Das Wallis lesen". Einreichung der Dossiers bis zum 15. Mai 2026.

Mehr Informationen :

Darstellende Künste

Version vom 23.04.2026

Förderung der Kompetenzentwicklung für die Begleitung von Bühnenprojekten

Gesuchseingabe möglich ab

Jederzeit

Entscheidsinstanz

Kulturrat

Eingabefristen

31.01 - 30.04 - 31.07 - 31.10

Projektbeginn

Jederzeit

Einen Antrag stellen
Zum FormularAllgemeine Bedingungen

Zielsetzung

Im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Dienststelle für Kultur und La Manufacture – Hochschule für darstellende Künste, insbesondere im Zusammenhang mit deren Weiterbildungszertifikat (CAS) Produktionsleitung im Bereich der Bühnenkünste, zielt dieses Programm darauf ab, die Kompetenzentwicklung von Fachleuten bei der Begleitung von Projekten im Bereich der darstellenden Künste zu fördern. Alle Informationen zur Weiterbildung finden Sie auf der Website unseres Partners: www.manufacture.ch.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss von der für die Ausbildung eingeschriebenen Fachperson per E-Mail an sc-encouragement@admin.vs.ch eingereicht werden.

Auswahlkriterien

Zulassungskriterien:

  • Zugelassen sind Fachleute, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: anerkannte künstlerische Ausbildung, nachweisliche berufliche Praxis im Bereich der Bühnenkunst oder Anerkennung durch das berufliche Umfeld.
  • Die Bewerber müssen zudem zur Weiterbildung zugelassen sein und eine Partnerschaft mit einer Walliser Theatergruppe mit Label oder einem Theater mit dem Label «Walliser Profitheater» eingegangen sein.

Bewertungskriterien:

  • Der Künstler, der das Stipendium beantragt, muss die Kriterien der Professionalität und der Verbindung zum Wallis erfüllen.
  • Die Partnerinstitution kann eine Walliser Theatergruppe mit Label oder ein Theater mit dem Label «Walliser Profitheater» sein.

Modalitäten

Das Stipendium in Höhe von CHF 5'000.- wird dem antragstellenden Künstler in zwei gleichen Raten ausgezahlt. Die erste Rate wird nach Zulassung des Bewerbers zum Zertifikat ausgezahlt, sofern der Dienststelle für Kultur die Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Bewerber und der Partnerinstitution vorliegt. Die zweite Rate wird nach Erhalt des Zertifikats ausgezahlt. Sollte der Kandidat seine Ausbildung nicht abschliessen, kann die erste Rate von der Dienststelle für Kultur zurückgefordert werden.

Inhalt des Gesuchs

Bei Einreichung des Gesuchs: eine Kopie der Bewerbungsunterlagen für das Weiterbildungszertifikat (CAS) im Bereich Performing Arts Production sowie den Namen des Partners und dessen Ansprechperson. Für die Auszahlung der ersten Rate: die Zulassungsbestätigung sowie die Partnerschaftsvereinbarung. Für die Auszahlung der zweiten Rate: das Zertifikat.

Kommentare

Die Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Künstler und der Institution legt die allgemeinen Absichten der Zusammenarbeit sowie die angestrebten Ziele fest. Nach Abschluss der Ausbildung legen der Künstler und die Institution der Dienststelle für Kultur gemeinsam einen Bericht vor, in dem die durchgeführten Massnahmen und die erzielten Ergebnisse dargelegt werden. Die Dienststelle für Kultur kann für Projekte, die im Rahmen der Partnerschaft durchgeführt werden, eine Förderung gewähren, sofern sie den Richtlinien der entsprechenden Fördergefässe entsprechen.