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Neu: Projektaufruf an Buchhandlungen im Rahmen der Aktion "Lire valaisan / Das Wallis lesen". Einreichung der Dossiers bis zum 15. Mai 2026.

Mehr Informationen :

Darstellende Künste

Version vom 17.04.2026

Förderung der Entwicklung von Theateranimation und -vermittlung

Gesuchseingabe möglich ab

Jederzeit

Entscheidsinstanz

Kulturrat

Eingabefristen

31.01 - 30.04 - 31.07 - 31.10

Projektbeginn

Jederzeit

Einen Antrag stellen
Zum FormularAllgemeine Bedingungen

Zielsetzung

Im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Dienststelle für Kultur und La Manufacture – Hochschule für darstellende Künste, insbesondere im Zusammenhang mit deren Weiterbildungszertifikat (CAS) in Theateranimation und Vermittlung, zielt dieses Programm darauf ab, die Kompetenzentwicklung im Bereich der Theateranimation und -vermittlung sowie die Entwicklung von Vermittlungsangeboten in den Bühnenkünsten zu fördern. Alle Informationen zur Weiterbildung finden Sie auf der Website unseres Partners: www.manufacture.ch.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss von der für die Ausbildung eingeschriebenen Person per E-Mail an sc-encouragement@admin.vs.ch eingereicht werden.

Auswahlkriterien

Zulassungskriterien:

  • Zugelassen sind Fachleute mit einer anerkannten künstlerischen Ausbildung und/oder Berufserfahrung im Bereich Theater, die zur Teilnahme an der Weiterbildung in Theateranimation und -vermittlung zugelassen sind.
  • Der Bewerber muss mit einer anerkannten Institution eine Partnerschaftsverienbarung für einen mit der Dauer der Ausbildung übereinstimmenden Zeitraum geschlossen haben.

Bewertungskriterien:

  • Der Künstler, der das Stipendium beantragt, muss die Kriterien der Professionalität und der Verbindung zum Wallis erfüllen.
  • Die Partnerinstitution kann ein Theater mit dem Label «Walliser Profitheater» sein, eine ständige Kulturinstitution im Wallis, die in den letzten drei Jahren eine Subvention von der Dienststelle für Kultur erhalten hat, oder eine öffentliche Schule der obligatorischen Schulzeit.

Modalitäten

Das Stipendium in Höhe von CHF 5'000.- wird dem antragstellenden Künstler in zwei gleichen Raten ausgezahlt. Die erste Rate wird nach Zulassung des Bewerbers zum Zertifikat ausgezahlt, sofern der Dienststelle für Kultur die Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Bewerber und der Partnerinstitution vorliegt. Die zweite Rate wird nach Erhalt des Zertifikats ausgezahlt. Sollte der Kandidat seine Ausbildung nicht abschliessen, kann die erste Rate von der Dienststelle für Kultur zurückgefordert werden.

Inhalt des Gesuchs

  • Name der Partnerinstitution und ihres Ansprechpartners;
  • Kopie der Bewerbungsunterlagen für das Weiterbildungszertifikat in Theateranimation und -vermittlung.

Kommentare

Die Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Künstler und der Institution legt die allgemeinen Absichten der Zusammenarbeit, die angestrebten Ziele sowie eine Beschreibung der geplanten Veranstaltungen und Vermittlungsaktivitäten fest. Nach Abschluss der Ausbildung legen der Künstler und die Institution der Dienststelle für Kultur gemeinsam einen Bericht vor, in dem die durchgeführten Massnahmen und die erzielten Ergebnisse dargelegt werden. Die Dienststelle für Kultur kann für Projekte, die im Rahmen der Partnerschaft durchgeführt werden, eine reguläre Förderung gewähren, sofern sie den Förderrichtlinien, insbesondere den Vorgaben zur Kulturvermittlung, entsprechen. Partnerschaftsprojekte mit öffentlichen Schulen können mit dem Programm Kulturfunken gefördert werden.