Zum Hauptinhalt springen

Kulturrat : ab 1. Januar 2026 müssen Gesuche 12 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden (statt 8 Wochen).

Mehr Informationen :

Transversale Förderprogramme

Version vom 22.05.2025

Fonds für die Förderung von Kulturveranstaltungen mit Auswirkungen auf den Tourismus

Gesuchseingabe möglich ab

jederzeit

Eingabefristen

31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11

Projektbeginn

Frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe

Zielsetzung

Unterstützung für die Umsetzung von anspruchsvollen professionellen Projekten, die in den Bereichen Kunst und Kultur zur touristischen Entwicklung des Wallis beitragen. Es kann sich dabei um qualitätsvolle Aktivitäten oder Kulturveranstaltungen handeln, die sich auf den überregionalen Tourismus auswirken, sowie um neuartige innovative Initiativen, welche zur Stärkung der Wertschöpfungskette der kantonalen Kreativwirtschaft beitragen.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss von der Organisation der Veranstaltung oder von der Trägerschaft des Projekts eingereicht werden.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

  • Das Projekt trägt zur touristischen Attraktivität des Kantons bei und entspricht der kantonalen Tourismuspolitik;
  • es fördert den Zugang zur künstlerischen und kulturellen Produktion in ihrer zeitgenössischen und kulturerblichen Dimension sowie den Zugang des einheimischen und des Gastpublikums dazu;
  • das Projekt maximiert die Berücksichtigung von Walliser Akteuren oder Akteurinnen der Wertschöpfungskette der Kreativindustrie sowie die Produktion von Kunstschaffenden und weiteren professionellen Walliser Kulturschaffenden.

Beurteilungskriterien: Die Gesamtgewichtung der nachstehenden Kriterien führt zu einer Globalbeurteilung, welche die Höhe der Unterstützung bestimmt:

  • Auswirkungen auf den Tourismus: abgedecktes Gebiet, Aufwertung touristischer Strukturen, Diversifizierung des touristischen Angebots ausserhalb der Hochsaison, Gewinnung neuer touristischer Publika;
  • Wirtschaftliche Auswirkungen vor, während und nach der Veranstaltung, Investitionen in die regionale Wirtschaft, finanzielle Beteiligung der örtlichen Körperschaften, besondere Aufmerksamkeit wird der Nachhaltigkeit und dem Einbezug örtlicher Leistungsträger geschenkt (kurze Wege);
  • Auswirkungen in den Medien: Berichterstattung in den schriftlichen Medien, am Radio, im Schweizer und ausländischen Fernsehen, Präsenz in den sozialen Medien, positive Auswirkungen auf das Image des Kantons Wallis;
  • Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft: innovativer Charakter, Nachhaltigkeit, wissenschaftliche Beiträge, Labels Fiesta und Valais Excellence;
  • Plausibilität des Projekts: Lebensfähigkeit, finanzielle Stabilität der Organisationsstruktur;
  • die beteiligten Akteure und Akteurinnen genügen den Professionalitätskriterien des Kantons Wallis (siehe allgemeine Bestimmungen).

Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Modalitäten

Die Projekte können mit maximal 10 000 CHF unterstützt werden. Die Unterstützung kann in Form einer finanziellen Hilfestellung oder als Defizitdeckungsgarantie gewährt werden. Die Defizitdeckungsgarantien werden nach Eingang der revidierten Rechnung ausbezahlt. Die Unterstützung kann auf keinen Fall den Betrag des eigentlichen Defizits übersteigen bzw. den proportionellen Anteil, welchen der Kanton übernimmt, wenn die Defizitdeckung von mehreren Unterstützungsorganen garantiert wird.

Inhalt des Gesuchs

  • Detaillierte Beschreibung des Projekts (Zielsetzungen, angestrebte Auswirkungen auf den Tourismus, beim Walliser Publikum, auf die kreative Wertschöpfungskette, mittel- und langfristige Entwicklungsperspektiven;
  • Umsetzungsplan des Projekts;
  • detaillierte Kostenaufstellung und Finanzierungsplan (mit Angabe, inwiefern die Finanzierung gesichert ist oder nicht);
  • Abrechnung und Bilanz der Organisation des vergangenen Geschäftsjahres;
  • Lebensläufe der wichtigsten Beteiligten;
  • falls das Gesuch eine neue Ausgabe einer früher organisierten und von der öffentlichen Hand bereits unterstützten Veranstaltung ist (z. B. Festspiel), kommuniziert die Organisation die erzielten Ergebnisse in Bezug auf die touristischen, kulturellen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Aspekte.

Ausschlusskriterien

Folgende Projekte können nicht unterstützt werden:

  • Projekte zum Kauf oder zur Umsetzung von Infrastruktur;
  • Projekte, deren Auswirkungen sich nur während der touristischen Hochsaison zeigen;
  • Projekte, die bereits von der Dienststelle für Kultur und/oder von der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation unterstützt werden;
  • Projekte, deren kumulierte Finanzierung durch die öffentliche Hand (Bund, Kanton, Gemeinden) und die Loterie romande mehr als 50 % der Gesamtfinanzierung beträgt. Die Unterstützung durch den Fonds Kultur und Tourismus versteht sich als Anreiz. Es können maximal drei Ausgaben eines Projekts unterstützt werden.

Kommentare

Die Begünstigten können das Anrecht auf eine ihnen gewährte Unterstützung verlieren, wenn sie ihre Pflichten nicht einhalten, wenn das Projekt aufgegeben oder ohne Absprache mit der Kommission massgeblich verändert wird. Der Lenkungsausschuss des Fonds Kultur und Tourismus besteht aus dem Chef der Dienststelle für Kultur und dem Chef der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation.