Transversale Förderprogramme
Version vom 06.02.2025
Gesuchseingabe möglich ab
30.01.
Entscheidsinstanz
Jury für Ateliers im Ausland und Mobilitätsstipendien
Eingabefrist
30.04.
Projektbeginn
Geuscheingabe am 30.04. für die Aufenthalte des folgenden Jahres
Der Kanton Wallis unterstützt Walliser Künstler dabei, ihre Kunst im Rahmen des Austauschs mit anderen Kunstschaffenden und dem Publikum verschiedener künstlerischer und kultureller Horizonte zu entwickeln.
Das Atelier steht Walliser Kunstschaffenden offen, die eine anerkannte künstlerische Ausbildung besitzen und über künstlerische Erfahrung verfügen.
Die Auswahl des Begünstigten trägt dem Interesse des Projekts und seiner Dringlichkeit im Hinblick auf die künstlerische Entwicklung des Bewerbers Rechnung. Es werden Projekte bevorzugt, die einen Bezug zum kulturellen Leben Berlins haben.
Die Aufenthaltsdauer beträgt sechs Monate, vom 1. Januar bis zum 30. Juni oder vom 1. Juli bis zum 31. Dezember. Der Kanton Wallis unterstützt Walliser Künstler dabei, ihre Kunst im Rahmen des Austauschs mit anderen Kunstschaffenden und dem Publikum verschiedener künstlerischer und kultureller Horizonte zu entwickeln. DDer Begünstigte verfügt über ein Studio-Atelier. Während seines Aufenthalts erhält er eine monatliche Unterstützung von Fr. 1'500.--. Die Reise- und Aufenthaltskosten gehen zulasten des Begünstigten. Der Begünstigte muss eine Haftpflicht- sowie eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Wir machen Musiker/-innen darauf aufmerksam, dass die Musik im Atelier nicht lauter als ein normales Gespräch sein darf und dass sie die notwendigen Massnahmen treffen müssen, um diese Bedingung einzuhalten