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Transversale Förderprogramme

Version vom 11.08.2025

Atelier für Kunstschaffende: Aufenthalt in Rom (Schweizerisches Institut in Rom)

Gesuchseingabe möglich ab

30.01.

Eingabefristen

Projektbeginn

Zielsetzung

Der Kanton Wallis unterstützt Walliser Künstler dabei, ihre Kunst im Rahmen des Austauschs mit anderen Kunstschaffenden und dem Publikum erschiedener künstlerischer und kultureller Horizonte zu entwickeln. Das Schweizerische Institut von Rom (ISR) betreibt ein Residenzprogramm für Schweizer Künstler und Wissenschaftler. Ziel ist es, jungen Schweizern die Gelegenheit zu geben, die italienische Kultur zu entdecken sowie die Schweizer Kreation und Forschung in Italien und den kulturellen Austausch zu fördern. In diesem Rahmen hat sich der Kanton Wallis verpflichtet, diejenigen Künstler und Wissenschaftler, die in den Genuss eines Aufenthalts im ISR kommen und eine enge Beziehung zum Wallis pflegen, zu unterstützen.

Gesuchsteller/-in

Das Atelier steht Walliser Kunstschaffenden offen, die eine anerkannte künstlerische Ausbildung besitzen und über künstlerische Erfahrung verfügen.

Auswahlkriterien

  • Die Kunstschaffenden müssen für einen Gastaufenthalt am Schweizerischen Institut in Rom ausgewählt worden sein und die Professionalitätskriterien erfüllen;
  • die Wissenschaftler, unabhängig ihrer Herkunft oder ihres Wohnortes, können in den Genuss einer Unterstützung kommen, wenn das Forschungsprojekt, für welches sie vom ISR ausgewählt wurden, das kulturelle oder natürliche Erbgut des Kantons Wallis betrifft. Wissenschaftler, die vom Schweizer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) bereits eine finanzielle Unterstützung erhalten, können von der Dienststelle für Kultur nicht subventioniert werden.

Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Modalitäten

Die Aufenthaltsdauer wird vom ISR bestimmt; sie erstreckt sich im Prinzip über ein akademisches Jahr, oder, auf Anfrage des Begünstigten, auf ein Semester. Für einen Aufenthalt von weniger als sechs Monaten wird keine Unterstützung gewährt. Das ISR stellt dem Begünstigten eine Unterkunft zur Verfügung. Während seines Aufenthalts erhält er von der Dienststelle für Kultur ein monatliches Stipendium von höchstens 1'500 Franken. Erhält der Begünstigte zusätzlich zur Unterstützung des Kantons Wallis ein weiteres Stipendium, gilt folgende Regel: Verfügt der Begünstigte über ein Stipendium von weniger als 5'000 Franken pro Monat, bezahlt die Dienststelle für Kultur den vollen Betrag. Ab 5'000 Franken wird die Differenz von der monatlichen Unterstützung des Kantons Wallis abgezogen.

Inhalt des Gesuchs

  • Beschreibung des Projekts;
  • Lebenslauf des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin;
  • Bestätigungsschreiben über den Gastaufenthalt im Schweizer Institut in Rom.

Kommentare

Wissenschaftler/-innen, die vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung SNF bereits eine Unterstützung erhalten, können grundsätzlich nicht von der Dienststelle für Kultur des Kantons Wallis unterstützt werden. Istituto Svizzero di Roma Via Ludovisi 48 I – 00187 Roma +39 06 420 42 1 www.istitutosvizzero.it