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Literatur

Version vom 03.02.2025

Veröffentlichung literarischer Werke

Gesuchseingabe möglich ab

Jederzeit, mindestens 8 Wochen vor dem Veröffentlichungsdatum

Entscheidsinstanz

Kulturrat

Eingabefristen

31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11

Projektbeginn

Frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe

Zielsetzung

Unterstützung zur Veröffentlichung eines Werks literarischer Art, das von einem aufgrund seiner literarischen Verlagspolitik anerkannten Verlag herausgegeben wird, mit dem Ziel, den Verkaufspreis zu senken und dadurch die Verbreitung zu fördern.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss vom Verlagshaus eingereicht werden.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

  • Der Autor/die Autorin muss seit mindestens 2 Jahren im Wallis leben oder regelmässige, bedeutende, nachhaltige kulturelle Beziehungen zum Wallis pflegen und mindestens schon ein Werk in Buchform veröffentlicht haben. Publikationen im Eigenverlag können nicht berücksichtigt werden;
  • es muss sich nicht zwingend um ein Walliser Verlagshaus handeln.

Beurteilungskriterien:

  • Der Autor/die Autorin muss eine regelmässige Tätigkeit ausweisen können, muss mindestens schon ein Werk bei einem Verlag veröffentlicht haben und einer eindeutig literarischen Tätigkeit nachgehen;
  • der Verlag muss für seine literarische Verlagspolitik anerkannt sein, das heisst er muss eine regelmässige professionelle Verlagstätigkeit (Lektorat) betreiben, mit fairen Vertragsbedingungen für die Autoren/Autorinnen, und die Werke müssen regelmässig im allgemeinen Buchhandel der Deutsch- bzw. Westschweiz vertrieben werden.

Inhalt des Gesuchs

  • Detaillierte Beschreibung des Projekts;
  • Lebenslauf des Autors/der Autorin;
  • eine Kopie des Vertrags zwischen dem Autor/der Autorin und dem Verlagshaus;
  • Zusammenfassung des Buchs und ein repräsentativer Auszug (etwa 3 Seiten);
  • detaillierte Kostenaufstellung und Finanzierungsplan gemäss Vorlage ;
  • Wenn der Autor/die Autorin schon ein Werk mit der Unterstützung des Kantons Wallis veröffentlicht hat: Verbreitungs- und Rezeptionsbilanz (Press Book) der Publikation(-en).

Ausschlusskriterien

  • Ganz oder teilweise vom Autor/von der Autorin finanzierte Werke werden eher nicht unterstützt;
  • Der Autor/die Autorin der Publikation muss mindestens schon ein Werk in Buchform veröffentlicht haben.

Kommentare

Von den obenstehenden Bestimmungen kann abgewichen werden, falls es sich um ein sehr vielversprechendes Erstlingswerk von bemerkenswerter Qualität handelt, das von einem für seine literarische Verlagspolitik anerkannten Verlagshaus publiziert wird, das heisst, ein Verlag, der eine regelmässige professionelle Verlagstätigkeit betreibt (Lektorat) und den Autoren/Autorinnen faire Vertragsbedingungen bietet (Vertrieb und Entlohnung). In diesem Fall wird das Werk von einem von der Dienststelle für Kultur bestimmten Experten beurteilt. Bei der Veröffentlichung übergibt der/die Begünstigte der Dienststelle für Kultur 4 Exemplare, wovon 3 für die Sammlungen der Mediathek Wallis bestimmt sind. Falls es sich um eine besonders kostenaufwendige Publikation handelt, kann diese Anzahl reduziert werden. Die Unterstützung wird nach Erhalt der Exemplare überwiesen. Mit dem Ziel, die Verbreitung literarischer Werke mit einem Bezug zum Wallis zu fördern, kann der Kanton zusätzliche Exemplare kaufen und an Bibliotheken und andere Kultur- und Bildungsstätten weitergeben. In diesem Fall legt die Dienststelle für Kultur fest, wie viele Exemplare sie kauft, je nach Art des Werks, seinem Interesse für das Publikum und für die Verbreitung des Walliser Schaffens.