Literatur
Version vom 03.02.2025
Gesuchseingabe möglich ab
Jederzeit, mindestens 8 Wochen vor dem Veröffentlichungsdatum
Entscheidsinstanz
Kulturrat
Eingabefristen
31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11
Projektbeginn
Frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe
Unterstützung zur Veröffentlichung eines Werks literarischer Art, das von einem aufgrund seiner literarischen Verlagspolitik anerkannten Verlag herausgegeben wird, mit dem Ziel, den Verkaufspreis zu senken und dadurch die Verbreitung zu fördern.
Das Gesuch muss vom Verlagshaus eingereicht werden.
Zulässigkeitskriterien:
Beurteilungskriterien:
Von den obenstehenden Bestimmungen kann abgewichen werden, falls es sich um ein sehr vielversprechendes Erstlingswerk von bemerkenswerter Qualität handelt, das von einem für seine literarische Verlagspolitik anerkannten Verlagshaus publiziert wird, das heisst, ein Verlag, der eine regelmässige professionelle Verlagstätigkeit betreibt (Lektorat) und den Autoren/Autorinnen faire Vertragsbedingungen bietet (Vertrieb und Entlohnung). In diesem Fall wird das Werk von einem von der Dienststelle für Kultur bestimmten Experten beurteilt. Bei der Veröffentlichung übergibt der/die Begünstigte der Dienststelle für Kultur 4 Exemplare, wovon 3 für die Sammlungen der Mediathek Wallis bestimmt sind. Falls es sich um eine besonders kostenaufwendige Publikation handelt, kann diese Anzahl reduziert werden. Die Unterstützung wird nach Erhalt der Exemplare überwiesen. Mit dem Ziel, die Verbreitung literarischer Werke mit einem Bezug zum Wallis zu fördern, kann der Kanton zusätzliche Exemplare kaufen und an Bibliotheken und andere Kultur- und Bildungsstätten weitergeben. In diesem Fall legt die Dienststelle für Kultur fest, wie viele Exemplare sie kauft, je nach Art des Werks, seinem Interesse für das Publikum und für die Verbreitung des Walliser Schaffens.