Musik
Version vom 02.09.2025
Gesuchseingabe möglich ab
15.12 und 15.05
Entscheidsinstanz
Kommission MusikPro
Eingabefrist
15.02 et 15.08
Projektbeginn
Ein Antrag ist nur berechtigt, wenn eine Veranstaltung nach Ablauf der erwähnten Frist beginnt.
Unterstützung für die Programmgestaltung von Musikveranstaltungen im Wallis Mit Musikveranstaltungen sind Veranstaltungen gemeint, die an öffentlichen, dafür geeigneten und ausgerüsteten Orten, wie Konzertsälen, Auditorien, Theatern usw., stattfinden, wo professionelle Musikschaffende oder Gruppen auftreten. Der Begriff umfasst Saisonprogramme, Musikfestspiele oder Konzertreihen, die strukturiert, jährlich wiederkehrend und über mehrere Tage stattfinden.
Das Gesuch muss von der Institution eingereicht werden, welche die Verantwortung für das Programm trägt.
Die Saison eines Ensembles wird nicht als Saisonprogramm erachtet. Die ersten beiden Ausgaben können nicht unterstützt werden.
Im Rahmen des für dieses Instrument verfügbaren Budgets wählt die von der Dienststelle für Kultur gebildete Kommission Musik die besten Veranstaltungen im Wallis aus.