Darstellende Künste
Version vom 07.04.2025
Gesuchseingabe möglich ab
15.01.
Entscheidsinstanz
Kommission der Bühnenkünste
Eingabefrist
15.04.
Projektbeginn
Ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Gesuchseingabe folgt
Der Gruppe und dem labelisierten Theater ermöglichen, sich während drei Jahren auf die Entwicklung von Recherche- und Bühnenkunstprojekten zu konzentrieren; die Stärkung ihrer lokalen und regionalen Verankerung, konkret durch das Entwickeln von Vermittlungsmethoden und – instrumenten sowie die Verbesserung ihrer Sichtbarkeit, ihrer Ausstrahlung und ihrer Tourneetätigkeit ermöglichen.
Das Gesuch muss von der Gruppe und vom Profitheater gemeinsam eingereicht werden.
Zulässigkeitskriterien:
Für die Gruppe:
Für das Theater:
Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.
Die gesprochenen Beiträge können bis zu CHF 50'000.- pro Jahr betragen, auf drei Jahre maximal CHF 150'000.-. Die Unterstützung wird in drei Tranchen ausbezahlt. Die erste Tranche der Unterstützung wird in den ersten 30 Tagen nach Beginn der Residenzzeit und nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung ausbezahlt. Diese sieht vor, dass ein Jahresbericht eingereicht wird, der wiederspiegelt, wie die gesteckten Ziele in der vergangenen Saison erreicht wurden und welche Ziele man in der kommenden Saison in Angriff nimmt.
Die zweite und dritte Tranche wird ausbezahlt, nachdem die Dienststelle für Kultur, nach Anhörung der Vormeinung der Kommission, den Jahresbericht akzeptiert hat.
Für den Fall, dass die Resultate nicht den vereinbarten Zielen entsprechen, kann die Kommission die Suspendierung der Unterstützung entscheiden. In diesem Fall tritt die Dienststelle für Kultur vom Vertrag zurück und ist befugt, die Rückzahlung der bereits ausgezahlten Unterstützungsbeiträge von den Projektträgern zu fordern. Ein Anteil von 10% der dritten Unterstützungstranche wird einbehalten. Die Auszahlung erfolgt erst nach Annahme der Selbstbeurteilung durch die Dienststelle für Kultur.
Während der Residenzzeit können die Projektträger ebenfalls Unterstützungsbeiträge für Produktionen beantragen, ohne dass die Zuteilung der Residenz einen Vor- oder Nachteil bildet.
Das Programm wird gemeinsam von der Loterie romande und vom Kanton Wallis finanziert.