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Darstellende Künste

Version vom 07.04.2025

TheaterPro Wallis : Residenzprojekte von Gruppen in einem labelisierten Theater

Gesuchseingabe möglich ab

15.01.

Eingabefrist

15.04.

Projektbeginn

Ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Gesuchseingabe folgt

Zielsetzung

Der Gruppe und dem labelisierten Theater ermöglichen, sich während drei Jahren auf die Entwicklung von Recherche- und Bühnenkunstprojekten zu konzentrieren; die Stärkung ihrer lokalen und regionalen Verankerung, konkret durch das Entwickeln von Vermittlungsmethoden und – instrumenten sowie die Verbesserung ihrer Sichtbarkeit, ihrer Ausstrahlung und ihrer Tourneetätigkeit ermöglichen.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss von der Gruppe und vom Profitheater gemeinsam eingereicht werden.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

  • professionnelle, Walliser Gruppe, welche vorgängig bereits ein von der Dienststelle für Kultur unterstütztes Projekt realisiert hat;
  • labelisiertes Theater. Beurteilungskriterien: Für das Projekt:
  • Das künstlerische Entwicklungspotenzial der Gruppe durch die Recherchearbeit und die Bühnenkunstprojekte;
  • das Verbesserungspotenzial der Verankerung der Projektträger auf dem Einzugsgebiet des Label-Theaters;
  • die Qualität, die Kohärenz und die Intensität des Engagements der beiden Partner im eingereichten Projekt.
  • der Ausblick auf den potenziellen Zuschauerzuwachs für die Gruppe und das Label-Theater durch die vorgesehenen Massnahmen, konkret in den Bereichen Sensibilisierung, kulturelle Teilhabe und Kulturvermittlung;
  • die Perspektive der Zusammenarbeit mit anderen Orten inner- und ausserhalb des Kantons während und nach der Residenzzeit;
  • das Steigerungspotenzial von Sichtbarkeit und Ausstrahlungskraft der beiden Projektträger.

Für die Gruppe:

  • Die Qualität der regelmässigen, professionellen Betätigung der Gruppe in ihrer Sparte und die Rezeption ihrer Projekte im professionellen Umfeld;
  • der Beteiligungsgrad der Gruppe am Walliser Kulturleben.

Für das Theater:

  • Der tatsächliche Beteiligungsgrad des Label-Theaters in der Ausarbeitung und der Promotion des Projekts;
  • die im Rahmen des Projekts geplanten Kulturvermittlungsmassnahmen.

Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.

Modalitäten

Die gesprochenen Beiträge können bis zu CHF 50'000.- pro Jahr betragen, auf drei Jahre maximal CHF 150'000.-. Die Unterstützung wird in drei Tranchen ausbezahlt. Die erste Tranche der Unterstützung wird in den ersten 30 Tagen nach Beginn der Residenzzeit und nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung ausbezahlt. Diese sieht vor, dass ein Jahresbericht eingereicht wird, der wiederspiegelt, wie die gesteckten Ziele in der vergangenen Saison erreicht wurden und welche Ziele man in der kommenden Saison in Angriff nimmt.

Die zweite und dritte Tranche wird ausbezahlt, nachdem die Dienststelle für Kultur, nach Anhörung der Vormeinung der Kommission, den Jahresbericht akzeptiert hat.

Für den Fall, dass die Resultate nicht den vereinbarten Zielen entsprechen, kann die Kommission die Suspendierung der Unterstützung entscheiden. In diesem Fall tritt die Dienststelle für Kultur vom Vertrag zurück und ist befugt, die Rückzahlung der bereits ausgezahlten Unterstützungsbeiträge von den Projektträgern zu fordern. Ein Anteil von 10% der dritten Unterstützungstranche wird einbehalten. Die Auszahlung erfolgt erst nach Annahme der Selbstbeurteilung durch die Dienststelle für Kultur.

Inhalt des Gesuchs

  • Eine maximal 4 A4 Seiten lange Präsentation des Residenzprojektes in groben Zügen: die Absicht, die Rechercheziele und die Massnahmen, welche die Projektträger planen, um die im vorliegenden Unterstützungsprogrammes beschriebenen Ziele zu erreichen und den beschriebenen Kriterien zu entsprechen;
  • ein Budget auf denselben groben Linien;
  • ein Bestätigungsschreiben des labelisierten Theaters;
  • eine Auflistung der Produktionen der Gruppe mit Angabe, welche bereits vom Kanton Wallis unterstützt wurden;
  • Lebenslauf der Personen, die an der Residenz teilnehmen (Ausbildung, Erfahrung, Anerkennung), in einem PDF-Dokument zusammengefasst.

Ausschlusskriterien

Während der Residenzzeit können die Projektträger ebenfalls Unterstützungsbeiträge für Produktionen beantragen, ohne dass die Zuteilung der Residenz einen Vor- oder Nachteil bildet.

Kommentare

Das Programm wird gemeinsam von der Loterie romande und vom Kanton Wallis finanziert.