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Darstellende Künste

Version vom 06.03.2025

TheaterPro Wallis: Produktionsbeiträge im Rahmen der Nachwuchsförderung

Gesuchseingabe möglich ab

30.06.

Eingabefrist

30.09.

Projektbeginn

Die Premiere des unterstützten Stücks findet frühestens am 1. Juli des Jahres nach der Entscheidseröffnung statt und spätestens 12 Monate danach.

Zielsetzung

Die Förderung im Nachwuchsbereich von Bühnenkunstprojekten, welche in Zusammenarbeit mit den labelisierten Theatern geschaffen werden und ein Verbreitungspotenzial besitzen.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss gemeinsam von einer professionellen, Walliser Nachwuchsgruppe und einem labelisierten Theater eingereicht werden. Als Nachwuchsgruppe gelten jene, welche die Qualität der künstlerischen Arbeit der Gruppe oder der künstlerischen Leitung bereits im Rahmen einer Produktion zeigen konnten. Als solche gelten sie bis und mit höchstens ihrer fünften professionellen Produktion, sowie bis maximal zu ihrem siebten Jahr seit dem ersten professionellen Projekt.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

  • Die Gruppe muss als professionelle, Walliser Nachwuchsgruppe anerkannt sein.
  • Es muss sich um ein Theater handeln, welches das kantonale Label erhalten hat.
  • Es besteht ein Zusammenarbeitsvertrag. Beurteilungskriterien: Für das Projekt:
  • Das eigentliche Interesse des Projekts und seine künstlerische Qualität;
  • Das Potential und die bereits unternommenen Schritte im Hinblick auf die Gastspiele in- und ausserhalb des Kantons;
  • Die Anzahl der vorgesehenen Aufführungen;
  • Die bedeutende Anzahl von professionellen, Walliser Kulturschaffenden;
  • Der Beteiligungsgrad des Label-Theaters in dem das Stück zur Aufführung gebracht wird. Für die Gruppe:
  • Die Qualität der regelmässigen, professionellen Betätigung der Gruppe in ihrer Sparte und die Rezeption ihrer Projekte im professionellen Umfeld.
  • Die Gastspiele der vorangehenden Produktionen im professionellen Umfeld. Ein Ensemble, das hintereinander drei Unterstützungsbeiträge für Bühnenkunstproduktionen erhalten hat, ohne dass diese von einem Theater oder einer anderen Institution des professionellen Umfelds erworben wurde, kann nicht mehr in den Genuss eines Beitrags für das professionelle Schaffen kommen.
  • Der Beteiligungsgrad der Gruppe am Walliser Kulturleben. Für das Theater:
  • Der tatsächliche Beteiligungsgrad des Label-Theaters in der Ausarbeitung und der Promotion des Projekts Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.

Modalitäten

Die gesprochenen Beiträge entsprechen 66% der zugestandenen Kosten, bis zu einem Betrag von max. CHF 75‘000.-. Für den Fall, dass die Gruppe ausserhalb des Wallis ansässig ist, wird in der Berechnung des Unterstützungsbeitrages von einem Beitrag seitens des oder der Wohnsitzkantone ausgegangen. Die zugestandenen Kosten werden ausgehend vom Proben- und Aufführungsort und der Anzahl Vorstellungen berechnet. Die vom Theater erbrachten Dienstleistungen können bis zum doppelten Betrag des vom Theater bezahlten Produktionsbeitrages aufgerechnet werden. Im Rahmen des zugesprochenen Budgets reserviert TheaterPro zwischen 20 und 40% des Totalbetrages für die Nachwuchsförderung.

Inhalt des Gesuchs

  • Detaillierte Beschreibung des Projekts;
  • Lebenslauf der am Projekt beteiligten Kunstschaffenden;
  • detaillierte Kostenaufstellung und Finanzierungsplan (anhand des Formulars Budget Produktionsbeitrag);
  • der unterzeichnete Zusammenarbeitsvertrag.

Ausschlusskriterien

Das Programm wird gemeinsam von der Loterie Romande und vom Kanton Wallis finanziert. Die unterstützten Projekte können daher keine Direkthilfe der Loterie Romande erhalten.