Darstellende Künste
Version vom 06.03.2025
Gesuchseingabe möglich ab
30.06.
Entscheidsinstanz
Kommission der Bühnenkünste
Eingabefrist
30.09.
Projektbeginn
Die Premiere des unterstützten Stücks findet frühestens am 1. Juli des Jahres nach der Entscheidseröffnung statt und spätestens 12 Monate danach.
Die Förderung im Nachwuchsbereich von Bühnenkunstprojekten, welche in Zusammenarbeit mit den labelisierten Theatern geschaffen werden und ein Verbreitungspotenzial besitzen.
Das Gesuch muss gemeinsam von einer professionellen, Walliser Nachwuchsgruppe und einem labelisierten Theater eingereicht werden. Als Nachwuchsgruppe gelten jene, welche die Qualität der künstlerischen Arbeit der Gruppe oder der künstlerischen Leitung bereits im Rahmen einer Produktion zeigen konnten. Als solche gelten sie bis und mit höchstens ihrer fünften professionellen Produktion, sowie bis maximal zu ihrem siebten Jahr seit dem ersten professionellen Projekt.
Zulässigkeitskriterien:
Die gesprochenen Beiträge entsprechen 66% der zugestandenen Kosten, bis zu einem Betrag von max. CHF 75‘000.-. Für den Fall, dass die Gruppe ausserhalb des Wallis ansässig ist, wird in der Berechnung des Unterstützungsbeitrages von einem Beitrag seitens des oder der Wohnsitzkantone ausgegangen. Die zugestandenen Kosten werden ausgehend vom Proben- und Aufführungsort und der Anzahl Vorstellungen berechnet. Die vom Theater erbrachten Dienstleistungen können bis zum doppelten Betrag des vom Theater bezahlten Produktionsbeitrages aufgerechnet werden. Im Rahmen des zugesprochenen Budgets reserviert TheaterPro zwischen 20 und 40% des Totalbetrages für die Nachwuchsförderung.
Das Programm wird gemeinsam von der Loterie Romande und vom Kanton Wallis finanziert. Die unterstützten Projekte können daher keine Direkthilfe der Loterie Romande erhalten.