Darstellende Künste
Version vom 06.03.2025
Gesuchseingabe möglich ab
30.06.
Entscheidsinstanz
Kommission der Bühnenkünste
Eingabefrist
30.09.
Projektbeginn
Die Premiere des unterstützten Stücks findet frühestens am 1. Juli des Jahres nach der Entscheidseröffnung statt und spätestens 12 Monate danach.
Die Förderung von Bühnenkunstprojekten, welche von etablierten Gruppen in Zusammenarbeit mit den labelisierten Theatern geschaffen werden und ein Verbreitungspotenzial besitzen
Das Gesuch muss gemeinsam von einer etablierten, professionellen, Walliser Gruppe und einem labelisierten Theater eingereicht werden. Als etablierte Gruppen sind jene anerkannt, die in den letzten fünf Jahren mindestens drei Produktionen realisiert haben, welche im Rahmen eines Fördergefässes des vorliegenden Unterstützungsprogrammes gefördert wurden (ausgeschlossen ist die Förderung der ersten Projekte) und wo die künstlerische Leitung ebenfalls den selben Anforderung entspricht.
Zulässigkeitskriterien:
Beurteilungskriterien:
Für das Projekt:
Für die Gruppe:
Für das Theater:
Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.
Die gesprochenen Beiträge entsprechen 66% der zugestandenen Kosten, bis zu einem Betrag von max. CHF 150‘000.-. Für den Fall, dass die Gruppe ausserhalb des Wallis ansässig ist, wird in der Berechnung des Unterstützungsbeitrages von einem Beitrag seitens des oder der Wohnsitzkantone ausgegangen. Die zugestandenen Kosten werden ausgehend vom Proben- und Aufführungsort und der Anzahl Vorstellungen berechnet. Die vom Theater erbrachten Dienstleistungen können bis zum doppelten Betrag des vom Theater bezahlten Produktionsbeitrages aufgerechnet werden.
Das Programm wird gemeinsam von der Loterie Romande und vom Kanton Wallis finanziert. Die unterstützten Projekte können daher keine Direkthilfe der Loterie Romande erhalten.