Visuelle Kunst, Design und Architektur
Version vom 17.03.2025
Gesuchseingabe möglich ab
jederzeit
Entscheidsinstanz
Kulturrat
Eingabefristen
31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11
Projektbeginn
Frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe
Unterstützung für die Teilnahme von Walliser Kunstschaffenden an nationalen oder internationalen Austauschprogrammen, damit sie ihr künstlerisches Projekt entwickeln, sich mit Kunstschaffenden anderer Horizonte austauschen und ihre Arbeit über die Kantonsgrenzen hinaus bekannt machen können.
Das Gesuch muss vom eingeladenen Künstler/von der Künstlerin eingereicht werden.
- Der Künstler/die Künstlerin muss als professionell und als Walliser/-in gelten; - Die Gaststruktur muss auf visuelle Kunst spezialisiert sein und über eine professionelle künstlerische Leitung verfügen; - Das Austauschprogramm muss eine in Fachkreisen anerkannte Qualität aufweisen und dem Künstler/der Künstlerin eine beratende Betreuung zur Verfügung stellen; ausserdem darf der Austausch nicht zum Erlangen eines Zertifikats oder Diploms dienen. Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen .
- Detaillierte Beschreibung des Projekts; - Lebenslauf der beteiligten Kunstschaffenden; - Dokumente, welche die Teilnahme des Künstlers/der Künstlerin am Austauschprogramm belegen; - Detaillierte Kostenaufstellung des präsentierten Projekts (aus welcher die Entlohnung der Kunstschaffenden und des Kurators/der Kuratorin ersichtlich ist); - Finanzierungsplan des präsentierten Projekts. - Einzahlungsschein auf den Namen des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin.
Austauschprogramme, für die ein Studien-, Forschungs- oder Residenzstipendium von anderen kommunalen, kantonalen oder eidgenössischen Organismen gewährt werden kann, sind nicht berechtigt.
Nach Abschluss des Austauschprogramms schreibt der/die Begünstigte für die Dienststelle für Kultur einen Bericht über seine Tätigkeit im Rahmen der Unterstützung.