Darstellende Künste
Version vom 06.03.2025
Gesuchseingabe möglich ab
15.11.
Entscheidsinstanz
Kommission der Bühnenkünste
Eingabefrist
15.01.
Projektbeginn
für Projekte, die nach dem 1. Juli des gleichen Jahres umgesetzt werden und spätestens am 30. Juni des Folgejahres
Unterstützung für Walliser Kunstschaffende (Schauspieler/-innen, Tänzer/-innen, Zirkuskünstler/-innen) bei der Entwicklung einer professionellen Arbeitsweise. Die Projekte müssen in einem Walliser Theater mit einem regelmässigen Programm umgesetzt werden.
Das Gesuch muss von einer Gruppe eingereicht werden, die unter der künstlerischen Leitung eines/einer professionellen Walliser Kunstschaffenden steht und bisher noch keinen Schaffensbeitrag erhalten hat.
Zulässigkeitskriterien:
Beurteilungskriterien:
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Die Unterstützung beträgt 35 % der angegebenen Kosten, aber höchstens 10 000 CHF.
Bemerkung: Der Erhalt eines Unterstützungsbeitrages «erste Projekte» ist keine Bedingung für das Einreichen von Gesuchen in anderen Fördergefässen.