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Audiovisuelle Medien

Version vom 07.05.2025

Schaffensbeitrag für die Professionalisierung in der Entwicklung audiovisueller Projekte

Gesuchseingabe möglich ab

15.06.

Eingabefrist

15.09.

Projektbeginn

Nicht zutreffend

Zielsetzung

Unterstützung für das Schreiben und die Entwicklung professioneller audiovisueller Projekte und Unterstützung bei der Erarbeitung eines Spiel- oder Dokumentarfilmprojekts oder eines Werks, das Animations- oder VR-Techniken und transmediale Techniken (digitale Inhalte) verwendet, das bei einer der folgenden Finanzierungsinstitutionen eingereicht werden soll: SSR, Bundesamt für Kultur, Zürcher Filmstiftung, Berner Filmförderung, Basler Filmförderung, Cinéforom.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss vom Walliser Autor-Regisseur oder von der Autorin-Regisseurin eingereicht werden.

Auswahlkriterien

  • Der Autor-Regisseur oder die Autorin-Regisseurin muss als Walliser/-in gelten;
  • zum Zeitpunkt des Gesuchs muss er/sie weniger als drei Filme realisiert haben, die von einer der oben genannten Finanzierungsinstitutionen unterstützt wurden.

Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Modalitäten

Eine bis drei Unterstützungen in der Höhe von je 10 000 Franken werden jährlich vergeben.

Die Unterstützung wird in mehreren Tranchen ausbezahlt. Eine erste Zahlung in der Höhe von 6 000 Franken erfolgt im Vorfeld der Realisierung des Projekts. Die restlichen 4 000 Franken werden ausbezahlt, sobald das Projekt eingereicht ist. Die Bestätigung über den Eingang der Unterlagen bei einer der erwähnten Institutionen gilt als Beleg.

Die Begünstigten werden für die Umsetzung des unterstützten Projekts von einem erfahrenen Mentor oder einer Mentorin begleitet.

Inhalt des Gesuchs

  • Pitch;
  • Synopsis;
  • Absichtserklärung;
  • Lebenslauf und Filmografie vom Antragsteller oder von der Antragstellerin;
  • Lebenslauf der wichtigsten Mitarbeitenden;
  • detaillierte Kostenaufstellung und Finanzierungsplan;
  • Projektplanung;
  • weitere stichhaltige Unterlagen für die Beurteilung des Gesuchs.

Kommentare

In Anbetracht der Qualität der eingereichten Arbeiten kann die Jury die Vergabe der Schaffensbeiträge aufschieben.