Audiovisuelle Medien
Version vom 07.05.2025
Gesuchseingabe möglich ab
15.06.
Entscheidsinstanz
Jury für die audiovisuelle Stipendien
Eingabefrist
15.09.
Projektbeginn
Nicht zutreffend
Unterstützung für das Schreiben und die Entwicklung professioneller audiovisueller Projekte und Unterstützung bei der Erarbeitung eines Spiel- oder Dokumentarfilmprojekts oder eines Werks, das Animations- oder VR-Techniken und transmediale Techniken (digitale Inhalte) verwendet, das bei einer der folgenden Finanzierungsinstitutionen eingereicht werden soll: SSR, Bundesamt für Kultur, Zürcher Filmstiftung, Berner Filmförderung, Basler Filmförderung, Cinéforom.
Das Gesuch muss vom Walliser Autor-Regisseur oder von der Autorin-Regisseurin eingereicht werden.
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Eine bis drei Unterstützungen in der Höhe von je 10 000 Franken werden jährlich vergeben.
Die Unterstützung wird in mehreren Tranchen ausbezahlt. Eine erste Zahlung in der Höhe von 6 000 Franken erfolgt im Vorfeld der Realisierung des Projekts. Die restlichen 4 000 Franken werden ausbezahlt, sobald das Projekt eingereicht ist. Die Bestätigung über den Eingang der Unterlagen bei einer der erwähnten Institutionen gilt als Beleg.
Die Begünstigten werden für die Umsetzung des unterstützten Projekts von einem erfahrenen Mentor oder einer Mentorin begleitet.
In Anbetracht der Qualität der eingereichten Arbeiten kann die Jury die Vergabe der Schaffensbeiträge aufschieben.