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Musik

Version vom 07.05.2025

MusikPro - Unterstützung für Zusammenarbeiten zwischen Amateur- und professionellen Musikschaffenden

Gesuchseingabe möglich ab

15.01.

Entscheidsinstanz

Kommission MusikPro

Eingabefrist

15.04.

Projektbeginn

Nicht zutreffend

Zielsetzung

Das Programm MusikPro Wallis setzt sich zum allgemeinen Ziel, den Bereich der professionellen Musikausübung zu stärken. Es schafft dazu Rahmenbedingungen, welche die Entwicklung nachhaltiger Karrieren für vielversprechende Musiker sowie die Zusammenarbeit zwischen Berufs- und Amateurmusikern von hohem Niveau für innovative Projekte fördern. Die Einrichtung steht allen Musikern in den Bereichen klassische Musik, zeitgenössischen Musik, des Jazz oder der populären Musik offen.

Unterstützung für innovative Projekte im Kanton Wallis, die eine aktive Zusammenarbeit zwischen Berufsmusikern/-musikerinnen und Amateurensembles auf hohem Niveau beinhalten.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss vom Amateurensemble und den professionellen Musikschaffenden gemeinsam eingereicht werden.

Auswahlkriterien

  • Die Kohärenz, Machbarkeit und Originalität des präsentierten künstlerischen Projekts;
  • der innovative Charakter der Zusammenarbeit zwischen Amateur- und professionellen Musikschaffenden;
  • die Qualität und das Interesse der geplanten Partnerschaft;
  • die Qualität der künstlerischen Laufbahn der/des am Projekt beteiligten Kunstschaffenden;
  • die potenziellen Auswirkungen auf die Fortschritte der Amateurmusiker/-innen;
  • die Glaubwürdigkeit des Vorgehens zum Gewinnen neuer Publika. Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.

Modalitäten

Sofern das benötigte Budget gutgeheissen wird, werden jährlich 3 Unterstützungen in der Höhe von maximal je 20 000 Franken vergeben. Bei Gutheissen wird die Unterstützung in einer Zahlung an die gesuchstellende Institution ausbezahlt, einen Monat vor dem eigentlichen Projektbeginn.

Inhalt des Gesuchs

  • Detaillierte Beschreibung des Projekts;
  • gemeinsame Verpflichtungserklärung der Gesuchstellenden;
  • Lebenslauf der beteiligten Kunstschaffenden;
  • detaillierte Kostenaufstellung;
  • Finanzierungsplan.

Ausschlusskriterien

  • Projekte, bei denen ein Amateurensemble Berufsmusiker/-innen für die öffentliche Aufführung eines Werks aus ihrem Repertoire oder für die Teilnahme an einem Musikwettbewerb engagiert;
  • Projekte, bei denen die Finanzierung, wenn auch nur teilweise, durch die Amateurmusiker/-innen oder -sänger/-innen erfolgt;
  • Rein gewinnorientierte Projekte.

Kommentare

Man kann diese Unterstützung mehrmals in Folge erhalten, dafür muss man aber jedes Mal ein neues Projekt präsentieren, und die früheren Projekte müssen von der Kommission MusikPro Wallis als positiv beurteilt werden. Die Kommission MusikPro Wallis kann auf die Vergabe der Unterstützungen verzichten, falls sie erachtet, dass die eingereichten Projekte der Zielsetzung des Förderinstruments nicht entsprechen.