Literatur
Version vom 06.02.2025
Gesuchseingabe möglich ab
15.02.
Entscheidsinstanz
Kommission LiteraturPro
Eingabefrist
15.05.
Projektbeginn
Im Jahr der Gesuchseingabe
Unterstützung für nachhaltige Partnerschaften zwischen Kulturinstitutionen oder -veranstaltungen inner- oder ausserhalb des Wallis und professionellen Walliser Schriftstellern/Schriftstellerinnen. Bei diesen Partnerschaften werden der Aufenthalt und die Auftritte des Schriftstellers/der Schriftstellerin ins Programm der Institution oder der Veranstaltung integriert. Dadurch werden der Schriftsteller/die Schriftstellerin und seine/ihre Arbeit vermehrt wahrgenommen.
Das Gesuch muss von der Institution oder der Veranstaltung gemeinsam mit dem Schriftsteller/der Schriftstellerin eingereicht werden.
Zulässigkeitskriterien:
Beurteilungskriterien:
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Sofern das benötigte Budget genehmigt wird, werden jährlich eine bis drei Unterstützungen in der Höhe von maximal je 5 000 Franken vergeben.
Projekte, die von Personen eingereicht werden, die bereits eine Unterstützung der Dienststelle für Kultur erhalten haben, aber die Vergabekriterien nicht eingehalten haben, sind nicht zu diesem Programm zugelassen.
Man kann diese Unterstützung mehrmals in Folge erhalten, dafür muss man aber jedes Mal ein neues Projekt präsentieren, und die früheren Projekte müssen von der Kommission LiteraturPro Wallis als positiv beurteilt werden. Die Kommission LiteraturPro Wallis kann auf die Vergabe der Unterstützungen verzichten, falls sie erachtet, dass die präsentierten Projekte nicht den Zielsetzungen des Förderinstruments entsprechen.