Literatur
Version vom 03.02.2025
Gesuchseingabe möglich ab
Jederzeit
Entscheidsinstanz
Kulturrat
Eingabefristen
31.01 - 31.03 - 31.05 - 31.07 - 30.09 - 30.11
Projektbeginn
Frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe
Unterstützung für Lesungen von Autoren/Autorinnen aus dem Wallis, an Institutionen oder im Rahmen literarischer, nicht gewinnorientierter Veranstaltungen inner- und ausserhalb des Wallis
Das Gesuch muss vom Autor/von der Autorin oder von der Organisation eingereicht werden.
Der Autor/die Autorin muss eine regelmässige Tätigkeit ausweisen können, mindestens ein Werk in Buchform bei einem Verlag publiziert haben, und ein eindeutig literarisches Projekt verfolgen; er/sie lebt seit mindestens 2 Jahren im Wallis oder pflegt regelmässige, bedeutende, nachhaltige Beziehungen zum Wallis. Die literarischen Veranstaltungen oder Institutionen, an denen die Lesung stattfindet, müssen als professionell gelten und sich der Promotion künstlerischen Schaffens widmen. Ihre Ausstrahlung im Bereich Literatur muss erwiesen und dokumentiert sein. Die Leistung des Autors/der Autorin muss entlohnt werden.
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Tourneen mit einem kohärenten Lesungsprogramm verschiedener oder einzelner Autoren/Autorinnen werden bevorzugt.