Transversale Förderprogramme

Version vom 05.02.2025

Kulturfunken - Schulprojekte

Gesuchseingabe möglich ab

jederzeit

Eingabefristen

28/29.02 - 30.04 - 30.09 - 30.11

Projektbeginn

frühestens 4 Wochen nach Gesuchseingabe

Zielsetzung

Kulturfunken hat 4 Zielsetzungen:

  • den Schülern und Schülerinnen die reiche Vielfalt von Walliser Kultur und Kulturerbe näherbringen;
  • die kulturelle Neugier der Schülerinnen und Schüler wecken;
  • den Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit geben, kulturelle Teilhabe zu erleben;
  • kreative Erfahrungen im Kontakt mit Kunstschaffenden und Fachleuten des Kulturerbes fördern, in Ergänzung zum Unterricht im Klassenzimmer

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch wird von der Schulleitung einer Schule der obligatorischen Schulpflicht, der Sekundarstufe II (allgemeine und Berufsschule) eingereicht, mit Angabe der für das Projekt verantwortlichen Lehrperson, oder von der Direktion einer Walliser Sonderschule.

Auswahlkriterien

  • Das Projekt hat vorrangig einen Bezug zum Wallis durch den professionellen Kulturschaffenden, der im Wallis ansässig ist oder hier regelmässig auftritt;
  • das Projekt wird in Zusammenarbeit mit einem/einer professionellen Kulturschaffenden realisiert;
  • das Projekt entspricht den Lernzielen und ist auf die entsprechende Schulstufe abgestimmt: Das Projekt wird im Unterricht vorbereitet und nachbereitet oder in einer Kulturinstitution, und die aktive Beteiligung der Schüler und Schülerinnen wird angeregt.

Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.

Modalitäten

Für die Begleitung eines kulturellen Schulprojekts werden die professionellen Kulturschaffenden für die ersten 15 Lektionen (45 Minuten) mit 100 CHF pro Lektion, für alle weiteren mit 65 CHF pro Lektion entschädigt. Professionelle Kulturschaffende ohne belegte Erfahrung und/oder ohne Vermittlungsausbildung erhalten 65 CHF pro Lektion. Für den Kauf einer Kulturproduktion mit oder ohne Workshops zwischen 1/3 und 1/4 des Preises der Leistung für die Schule. Kulturfunken beruht auf dem Grundsatz der Mitfinanzierung von Projekten. Das präsentierte Budget muss eindeutig mehrere Finanzierungsquellen enthalten.

Inhalt des Gesuchs

  • Kurze Präsentation der Produktion und ihres Interesses für die Schule sowie pädagogische Ansätze zur Vor- und Nachbereitung der kulturellen Begegnung im Unterricht oder in einer Kulturinstitution;
  • Gesamtbudget sowie Kosten nach Leistung für die Schulen;
  • Angabe der Kosten pro Leistung für die Schulen sowie Anzahl der Leistungen, welche die Schule kauft;
  • Angabe der Finanzierungsquellen.

Ausschlusskriterien

Wenn eine Produktion eines professionellen Kulturschaffenden schon von Kulturfunken unterstützt wird, kann die Schule keinen zusätzlichen Unterstützungsantrag stellen.

Nicht zulässige Projekte:

  • Projekt im Bereich Freizeit und Prävention;
  • Projekte von Amateuren;
  • gewinnorientierte Veranstaltungen;
  • Entlohnung von Kunstschaffenden, die einen jährlichen Theater- oder Musikanimationskurs an einer Schule geben.

Nicht zulässige Kosten:

  • Kosten für den Transport der Schülerinnen und Schüler;
  • Kosten für Miete oder Kauf von Material;
  • Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten der professionellen Kulturschaffenden.

Kommentare

Der Lenkungsausschuss von Kulturfunken besteht aus Vertretern/Vertreterinnen der Dienststelle für Kultur, der Dienststelle für Unterrichtswesen und der Dienststelle für Berufsbildung vertreten.