Transversale Förderprogramme
Version vom 05.02.2025
Gesuchseingabe möglich ab
jederzeit
Entscheidsinstanz
Lenkungsausschuss "Kulturfunken"
Eingabefristen
28/29.02 - 30.04 - 30.09 - 30.11
Projektbeginn
frühestens 4 Wochen nach Gesuchseingabe
Kulturfunken hat 4 Zielsetzungen:
Das Gesuch wird von der Schulleitung einer Schule der obligatorischen Schulpflicht, der Sekundarstufe II (allgemeine und Berufsschule) eingereicht, mit Angabe der für das Projekt verantwortlichen Lehrperson, oder von der Direktion einer Walliser Sonderschule.
Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.
Für die Begleitung eines kulturellen Schulprojekts werden die professionellen Kulturschaffenden für die ersten 15 Lektionen (45 Minuten) mit 100 CHF pro Lektion, für alle weiteren mit 65 CHF pro Lektion entschädigt. Professionelle Kulturschaffende ohne belegte Erfahrung und/oder ohne Vermittlungsausbildung erhalten 65 CHF pro Lektion. Für den Kauf einer Kulturproduktion mit oder ohne Workshops zwischen 1/3 und 1/4 des Preises der Leistung für die Schule. Kulturfunken beruht auf dem Grundsatz der Mitfinanzierung von Projekten. Das präsentierte Budget muss eindeutig mehrere Finanzierungsquellen enthalten.
Wenn eine Produktion eines professionellen Kulturschaffenden schon von Kulturfunken unterstützt wird, kann die Schule keinen zusätzlichen Unterstützungsantrag stellen.
Nicht zulässige Projekte:
Nicht zulässige Kosten:
Der Lenkungsausschuss von Kulturfunken besteht aus Vertretern/Vertreterinnen der Dienststelle für Kultur, der Dienststelle für Unterrichtswesen und der Dienststelle für Berufsbildung vertreten.