Transversale Förderprogramme
Version vom 05.02.2025
Gesuchseingabe möglich ab
jederzeit
Entscheidsinstanz
Lenkungsausschuss "Kulturfunken"
Eingabefristen
28./29.02 - 30.04 - 30.09 - 30.11
Projektbeginn
frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe
Kulturfunken hat 4 Zielsetzungen:
Das Gesuch wird von den professionellen Walliser Kulturschaffenden eingereicht (Organismus oder Institution), die eine Produktion an den öffentlichen Schulen der obligatorischen Schulpflicht, der Sekundarstufe II sowie an Walliser Sonderschulen zeigen wollen.
Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Für die Verbreitung einer Schulproduktion zwischen 1/3 und 1/4 des Preises der Leistungen, welche die Schulen beanspruchen. Für professionelle Vermittlungsworkshops im Zusammenhang mit einer Produktion werden die professionellen Kulturschaffenden für die ersten 15 Lektionen (45 Minuten) mit 100 CHF pro Lektion entschädigt, für alle weiteren mit 65 CHF pro Lektion. Professionelle Kulturschaffende ohne belegte Erfahrung und/oder Ausbildung in Kulturvermittlung werden für die Leitung von Workshops mit 65 CHF pro Lektion entschädigt. Das Programm Kulturfunken beruht auf dem Grundsatz der Mitfinanzierung eines Projekts. Das präsentierte Budget muss eindeutig mehrere Finanzierungsquellen enthalten. Bei Projekten, die von einer Kulturinstitution getragen werden, übernimmt diese oder die Lokalbehörden die Kosten für die Konzeption der Workshops, für Kommunikation und die Betreuung der Reservierung durch die Schulen. Bei Projekten, welche an den Schulen aufgeführt werden, übernehmen die Schulen diese Kosten.
Nicht zulässige Projekte:
Nicht zulässige Kosten:
Der Lenkungsausschuss von Kulturfunken besteht aus Vertretern/Vertreterinnen der Dienststelle für Kultur, der Dienststelle für Unterrichtswesen und der Dienststelle für Berufsbildung.