Transversale Förderprogramme

Version vom 05.02.2025

Kulturfunken - Projekte von professionellen Kulturschaffenden

Gesuchseingabe möglich ab

jederzeit

Eingabefristen

28./29.02 - 30.04 - 30.09 - 30.11

Projektbeginn

frühestens 8 Wochen nach Gesuchseingabe

Zielsetzung

Kulturfunken hat 4 Zielsetzungen:

  • den Schülern und Schülerinnen die reiche Vielfalt von Walliser Kultur und Kulturerbe näherbringen;
  • die kulturelle Neugier der Schülerinnen und Schüler wecken;
  • den Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit geben, kulturelle Teilhabe zu erleben;
  • kreative Erfahrungen im Kontakt mit Kunstschaffenden und Fachleuten des Kulturerbes fördern, in Ergänzung zum Unterricht im Klassenzimmer

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch wird von den professionellen Walliser Kulturschaffenden eingereicht (Organismus oder Institution), die eine Produktion an den öffentlichen Schulen der obligatorischen Schulpflicht, der Sekundarstufe II sowie an Walliser Sonderschulen zeigen wollen.

Auswahlkriterien

  • Das Projekt hat vorrangig einen Bezug zum Wallis durch den professionellen Kulturschaffenden, der im Wallis ansässig ist oder hier regelmässig auftritt;
  • das Projekt wird in Zusammenarbeit mit einem/einer professionellen Kulturschaffenden realisiert;
  • das Projekt entspricht den Lernzielen und ist auf die entsprechende Schulstufe abgestimmt: Das Projekt wird im Unterricht oder in einer Kulturinstitution vor- und nachbereitet, und die aktive Beteiligung der Schüler und Schülerinnen wird angeregt.

Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Modalitäten

Für die Verbreitung einer Schulproduktion zwischen 1/3 und 1/4 des Preises der Leistungen, welche die Schulen beanspruchen. Für professionelle Vermittlungsworkshops im Zusammenhang mit einer Produktion werden die professionellen Kulturschaffenden für die ersten 15 Lektionen (45 Minuten) mit 100 CHF pro Lektion entschädigt, für alle weiteren mit 65 CHF pro Lektion. Professionelle Kulturschaffende ohne belegte Erfahrung und/oder Ausbildung in Kulturvermittlung werden für die Leitung von Workshops mit 65 CHF pro Lektion entschädigt. Das Programm Kulturfunken beruht auf dem Grundsatz der Mitfinanzierung eines Projekts. Das präsentierte Budget muss eindeutig mehrere Finanzierungsquellen enthalten. Bei Projekten, die von einer Kulturinstitution getragen werden, übernimmt diese oder die Lokalbehörden die Kosten für die Konzeption der Workshops, für Kommunikation und die Betreuung der Reservierung durch die Schulen. Bei Projekten, welche an den Schulen aufgeführt werden, übernehmen die Schulen diese Kosten.

Inhalt des Gesuchs

  • Eine kurze Präsentation der Produktion, ihres Interesses für die Schulen sowie der pädagogischen Ansätze für die Vor- und Nachbereitung der kulturellen Begegnung im Unterricht oder in einer Kulturinstitution;
  • Gesamtbudget sowie nach Leistung für die Schulen;
  • Angabe der Anzahl Leistung, welche die Schulen schätzungsweise in Anspruch nehmen werden;
  • Unterrichtsmaterial (falls vorhanden). Bei einer Unterstützung muss Unterrichtsmaterial basierend auf dem eingereichten Gesuch erstellt werden. Ein Monat vor der ersten Leistung wird das Unterrichtsmaterial den Lehrpersonen zugestellt und eine Kopie an Kulturfunken (sc-etincelles@admin.vs.ch)

Ausschlusskriterien

Nicht zulässige Projekte:

  • Projekte, die in die Bereiche Freizeit und Prävention gehören;
  • Projekte von Amateuren;
  • gewinnorientierte Auftritte.

Nicht zulässige Kosten:

  • Kosten für den Transport der Schüler und Schülerinnen;
  • Kosten für Miete oder Kauf von Material;
  • Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten der professionellen Kulturschaffenden.

Kommentare

Der Lenkungsausschuss von Kulturfunken besteht aus Vertretern/Vertreterinnen der Dienststelle für Kultur, der Dienststelle für Unterrichtswesen und der Dienststelle für Berufsbildung.