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Kulturrat : ab 1. Januar 2026 müssen Gesuche 12 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden (statt 8 Wochen).

Mehr Informationen :

Transversale Förderprogramme

Version vom 18.11.2025

Inklusion in der Kultur

Gesuchseingabe möglich ab

1.02.2026

Eingabefrist

1.05.2026

Projektbeginn

Projekte, die ab 1. August des entsprechenden Jahres beginnen

Zielsetzung

Kulturprojekte unterstützen, welche:

  • die Transformation der Walliser Kulturstrukturen fördern, um die gesellschaftliche, kulturelle und geografische Inklusion zu stärken. Dies erfolgt durch konkrete Vorgehen, die gemeinsam mit dem bisher kulturfernen Publikum erarbeitet werden;
  • die Transformation der Walliser Gesellschaftsstrukturen fördern, um den Zugang zur Kultur zu stärken. Dies erfolgt durch Vorgehen, welche gemeinsam mit den professionellen Kulturinstitutionen erarbeitet werden.

Gesuchsteller/-in

  • Walliser Kulturinstitutionen (Museen, Bibliotheken, Festivals, Produktionsstätten usw.)
  • Kulturvereine und künstlerische Gruppierungen, die sich eine inklusivere Struktur geben möchten
  • obligatorische Partnerschaften mit Akteuren im sozialen oder im Bereich der Inklusion (Sozialwesen, Heime, Spezialeinrichtungen, Migrantenvereine usw.)

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

Die Projekte müssen sich mindestens auf zwei der folgenden Schwerpunkte beziehen:

  • Zugänglichkeit und Empfang
    • Anpassung an Kulturorte (klare Beschilderung, einfache Sprache, physische Zugänglichkeit, Sprachübersetzung
    • Schaffung von inklusiven Rundgängen und Führungen begleitet durch Personen zur Kultur- und Sozialvermittlung
  • Gemeinsame Erarbeitung mit dem Publikum
    • Umsetzung von Workshops mit gesellschaftliche Gruppen, welche von anderen Unterstützungsinstrumenten kaum erreicht werden, wie Personen in prekären Lebenslagen, Personen mit Asylhintergrund (Asylbewerbende, vorübergehend aufgenommene Personen, schutzbedürftige Personen und Flüchtlinge – Ausweis N, B, S und F), Seniorinnen und Senioren, Personen mit Beeinträchtigungen usw.;
    • Schaffung von beratenden Gremien oder Interessensvertretungen
  • Diversifizierung der Teams und Partnerschaften
    • Integration von Personen aus vulnerablen Bevölkerungsgruppen in die Teams (inklusiver Workshop, Kulturbotschafter/-innen, Beteiligung von Benutzenden am Direktionsrat)
    • Schulungen zu Vorurteilen, Diskrimierungen und Instrumenten zur Förderung der Inklusivität
  • Neue Cultural Governance
    • Interne Reflexion über die Machtverhältnisse, die Programmgestaltungs- und Vermittlungsmethoden
    • Entwicklung der Aufgeschlossenheit gegenüber anderen Regionen, Gebieten und kulturellen Ausdrucksformen

Auswahlkriterien:

  • Konkrete Beteiligung der dem Kulturangebot fernen Publika
  • die angestrebten Auswirkungen auf die Kulturstruktur
  • solide und ausgewogene soziale Partnerschaften
  • Realistische Budget- und Organisationsplanung
  • Potenzial für Nachhaltigkeit und Übertragung im Kanton

Erwartete Ergebnisse:

  • Ein repräsentativeres, zugänglicheres Walliser Kulturangebot mit verbesserter Teilhabe
  • Eine Stärkung der Bezüge zwischen dem Kultur- und dem sozialen Bereich
  • Eine Verbreitung bewährter Praktiken im gesamten Kantonsgebiet

Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.

Modalitäten

Maximaler Beitrag pro Projekt: CHF 30 000.– sowie zusätzliche technische Unterstützung, das heisst, Begleitung durch einen Experten im Bereich kulturelle Inklusion (im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags).

Je nach verfügbarem Budget werden jährlich maximal drei Unterstützungen vergeben. Projektdauer: 6 bis 18 Monate. Die Projekte werden von der Dienststelle für Kultur (DK) und von der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) gemeinsam finanziert.

Inhalt des Gesuchs

  • Präsentation der kulturellen Struktur und ihrer Herausforderungen im Bereich Inklusion
  • Beschreibung des Projekts, der Zielsetzungen und der Planung
  • Beteiligte Partner/-innen und Modalitäten für die gemeinsame Erarbeitung
  • detaillierte Budgetaufstellung (einschliesslich Sachleistungen) und Finanzierungsplan
  • Verpflichtung, am Ende des Projekts einen narrativen, partizipativen Schlussbericht zu erstellen
  • Bankangaben des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin