Kulturrat : ab 1. Januar 2026 müssen Gesuche 12 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden (statt 8 Wochen).
Mehr Informationen :Transversale Förderprogramme
Version vom 18.11.2025

Gesuchseingabe möglich ab
1.02.2026
Entscheidsinstanz
Comité de pilotage "Culture et cohésion sociale"
Eingabefrist
1.05.2026
Projektbeginn
Projekte, die ab 1. August des entsprechenden Jahres beginnen
Kulturprojekte unterstützen, welche:
Zulässigkeitskriterien:
Die Projekte müssen sich mindestens auf zwei der folgenden Schwerpunkte beziehen:
Auswahlkriterien:
Erwartete Ergebnisse:
Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.
Maximaler Beitrag pro Projekt: CHF 30 000.– sowie zusätzliche technische Unterstützung, das heisst, Begleitung durch einen Experten im Bereich kulturelle Inklusion (im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags).
Je nach verfügbarem Budget werden jährlich maximal drei Unterstützungen vergeben. Projektdauer: 6 bis 18 Monate. Die Projekte werden von der Dienststelle für Kultur (DK) und von der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) gemeinsam finanziert.