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Kulturrat : ab 1. Januar 2026 müssen Gesuche 12 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden (statt 8 Wochen).

Mehr Informationen :

Transversale Förderprogramme

Version vom 11.11.2025

Ausschreibung für transversale Projekte: kulturelle Initiativen im Dienst der Zugänglichkeit

Gesuchseingabe möglich ab

Sat Nov 01 2025 00:00:00 GMT+0000 (Coordinated Universal Time)

Eingabefrist

Sun Feb 15 2026 00:00:00 GMT+0000 (Coordinated Universal Time)

Projektbeginn

Projekte, die ab 1. Mai des entsprechenden Jahres beginnen

Zielsetzung

Innovative Kulturprojekte unterstützen, welche:

  • die soziale Inklusion fördern, indem sie die Kultur als Instrument des sozialen Zusammenhalts nutzen;
  • die kulturelle Vielfalt fördern, indem sie die verschiedenen im Kanton Wallis vertretenen Kulturen zur Geltung bringen;
  • die kulturelle Teilhabe stärken, indem sie die Zielgruppen aktiv in den künstlerischen Schaffensprozess oder in die Vermittlung einbeziehen;
  • eine sektorübergreifende Zusammenarbeit fördern, indem sie Akteurinnen und Akteure aus dem kulturellen und dem sozialen Bereich in einem umfassenden Ansatz zusammenbringen, welcher den verschiedenen Formen der Diversität Rechnung trägt (Behinderung, sozioökonomischer Status, Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter usw.)

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss von der projekttragenden professionellen Kulturorganisation eingereicht werden (diese muss nicht zwingend aus dem Wallis sein). Eine Interessensbekundung der sozialen und/oder gesundheitlichen Einrichtung, welche das Projekt mitgestaltet, muss dem Gesuch beigelegt werden.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

  • Das Projekt richtet sich an gesellschaftliche Gruppen, welche von anderen Unterstützungsinstrumenten kaum erreicht werden, wie Personen in prekären Lebenslagen, Personen mit Asylhintergrund (Asylbewerbende, vorübergehend aufgenommene Personen, schutzbedürftige Personen und Flüchtlinge – Ausweis N, B, S und F), Seniorinnen und Senioren, Personen mit Beeinträchtigungen usw.;
  • das Projekt findet im Wallis statt, in einer Kultureinrichtung oder ausserhalb;
  • das Projekt dauert 3 bis 12 Monate.

Beurteilungskriterien:

  • soziale Stichhaltigkeit: Auswirkungen des Projekts auf die Inklusion und den sozialen Zusammenhalt sowie auf die Zugänglichkeit der Kultur;
  • künstlerische Qualität: Professionalität der beteiligten Kulturakteurinnen und -akteure und Qualität des kreativen Prozesses und/oder der Kulturvermittlung;
  • Professionalität: bei Projekten mit gemeinsamem Schaffensprozess, die bisherige Erfahrung der professionellen Kulturschaffenden und Vermittlungspersonen in diesem Bereich
  • Innovation: Originalität des Projekts und der Zusammenarbeit zwischen dem kulturellen und dem sozialen Bereich;
  • Nachhaltigkeit: Fortbestehen der Auswirkungen des Projekts und Übertragbarkeitspotenzial;
  • finanzielle Tragbarkeit: Solidität des Budgets und der Finanzierungsquellen. Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Modalitäten

Die Projekte können folgende Formen haben:

  • Projekte der kulturellen Teilhabe mit professionellen Kulturakteurinnen und -akteuren, Vermittlungspersonen und Teilnehmenden aus den genannten Gesellschaftsgruppen;
  • Projekte mit einem gemeinsamen Schaffensprozess, an dem professionelle Kulturakteurinnen und -akteure, Vermittlungspersonen und Teilnehmende aus den erwähnten Gesellschaftsgruppen beteiligt sind. Die ausgewählten Projekte werden mit bis zu CHF 20 000 unterstützt. Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch die Dienststelle für Sozialwesen und die Dienststelle für Kultur. Je nach verfügbarem Budget werden pro Jahr maximal 3 Unterstützungen vergeben. Mit der Unterstützung kann die Arbeit der Kulturakteurinnen und -akteure und/oder der Vermittlungspersonen finanziert werden, unabhängig davon, ob diese aus dem sozialen oder kulturellen Bereich stammen. Die Projekte werden von der Dienststelle für Kultur und der Dienststelle für Sozialwesen gemeinsam finanziert.

Inhalt des Gesuchs

  • Projektbeschreibung: Zielsetzungen, Ablauf, Zielgruppen, beteiligte Kulturakteurinnen und -akteure sowie Vermittlungspersonen, Partnerschaftsvereinbarung mit der sozialen Einrichtung;
  • Detailliertes Budget: Ausgaben und Einnahmen;
  • Finanzierungsplan: externe Finanzierungsquellen, Partnerschaften, Mäzeninnen oder Mäzene, Angabe, inwiefern die Beträge gesichert sind oder nicht;
  • Dokumente: Lebenslauf der beteiligten professionellen Personen, Vereinsstatuten, Partnerschaftsvereinbarung, der jüngste Tätigkeitsbericht, revidierte Vorjahresrechnung und Statuten der Einrichtung, Liste der Vorstands- oder Ratsmitglieder;
  • vorgesehenes Assessment: Methoden und Indikatoren zur Messung der gesellschaftlichen und sozialen Auswirkungen;
  • Bankverbindung: offizielles Dokument und/oder Kopie der Bankkarte.

Ausschlusskriterien

Projekte mit rein kommerziellem Zweck. Projekte für das Schulpublikum. Projekte, bei denen eine Laiengruppierung professionelle Kulturakteure für die öffentliche Aufführung eines Werks aus ihrem Repertoire engagiert oder für die Teilnahme an einem Wettbewerb. Projekte, bei denen eine Finanzierung der Arbeit der Teilnehmenden oder Freiwilligen (Zielpublikum) vorgesehen ist (selbst wenn diese nur teilweise ausfällt).

Kommentare

Gemeinsamer Schaffensprozess: jedes künstlerische Werk, das Kunstschaffende und ein Publikum gemeinsam gestalten und das Bezug zu einem Bereich der Gesellschaft hat (Gesundheitswesen, Sozialwesen, Tourismus, Umwelt, usw.). Innovatives Projekt: ein von den Beteiligten gemeinsam gestaltetes Projekt, welches die Gepflogenheiten des Bereichs - sei es in der Art oder der Form der erarbeiteten Werke oder in der Art der Zusammenarbeit - erneuern. In solchen Projekten ist der gemeinsame Schaffensprozess gleich wichtig wie das künstlerische Ergebnis. Kulturvermittelnde Personen: Personen, welche regelmässige, bedeutende und nachhaltige kulturelle Beziehungen zum Wallis pflegen und Erfahrung in der Begleitung von partizipativen Prozessen nachweisen können. Partizipativer Prozess: ein Vorgehen, das in zweckdienlicher Weise die Beteiligten in einen gemeinsamen Schaffensprozess einbezieht. Der Einbezug kann partizipativ sein (wenn der Rahmen der Arbeit von einem Partner/einer Partnerin gesetzt wird). Der Einbezug kann kollaborativ sein (wenn eine Künstlerin/ein Künstler und weitere Beteiligte begleitet von einer Vermittlungsperson den Schaffensprozess gemeinsam gestalten).