Kulturrat : ab 1. Januar 2026 müssen Gesuche 12 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden (statt 8 Wochen).
Mehr Informationen :Transversale Förderprogramme
Version vom 11.11.2025

Gesuchseingabe möglich ab
Sat Nov 01 2025 00:00:00 GMT+0000 (Coordinated Universal Time)
Entscheidsinstanz
Comité de pilotage "Culture et cohésion sociale"
Eingabefrist
Sun Feb 15 2026 00:00:00 GMT+0000 (Coordinated Universal Time)
Projektbeginn
Projekte, die ab 1. Mai des entsprechenden Jahres beginnen
Innovative Kulturprojekte unterstützen, welche:
Das Gesuch muss von der projekttragenden professionellen Kulturorganisation eingereicht werden (diese muss nicht zwingend aus dem Wallis sein). Eine Interessensbekundung der sozialen und/oder gesundheitlichen Einrichtung, welche das Projekt mitgestaltet, muss dem Gesuch beigelegt werden.
Zulässigkeitskriterien:
Beurteilungskriterien:
Die Projekte können folgende Formen haben:
Projekte mit rein kommerziellem Zweck. Projekte für das Schulpublikum. Projekte, bei denen eine Laiengruppierung professionelle Kulturakteure für die öffentliche Aufführung eines Werks aus ihrem Repertoire engagiert oder für die Teilnahme an einem Wettbewerb. Projekte, bei denen eine Finanzierung der Arbeit der Teilnehmenden oder Freiwilligen (Zielpublikum) vorgesehen ist (selbst wenn diese nur teilweise ausfällt).
Gemeinsamer Schaffensprozess: jedes künstlerische Werk, das Kunstschaffende und ein Publikum gemeinsam gestalten und das Bezug zu einem Bereich der Gesellschaft hat (Gesundheitswesen, Sozialwesen, Tourismus, Umwelt, usw.). Innovatives Projekt: ein von den Beteiligten gemeinsam gestaltetes Projekt, welches die Gepflogenheiten des Bereichs - sei es in der Art oder der Form der erarbeiteten Werke oder in der Art der Zusammenarbeit - erneuern. In solchen Projekten ist der gemeinsame Schaffensprozess gleich wichtig wie das künstlerische Ergebnis. Kulturvermittelnde Personen: Personen, welche regelmässige, bedeutende und nachhaltige kulturelle Beziehungen zum Wallis pflegen und Erfahrung in der Begleitung von partizipativen Prozessen nachweisen können. Partizipativer Prozess: ein Vorgehen, das in zweckdienlicher Weise die Beteiligten in einen gemeinsamen Schaffensprozess einbezieht. Der Einbezug kann partizipativ sein (wenn der Rahmen der Arbeit von einem Partner/einer Partnerin gesetzt wird). Der Einbezug kann kollaborativ sein (wenn eine Künstlerin/ein Künstler und weitere Beteiligte begleitet von einer Vermittlungsperson den Schaffensprozess gemeinsam gestalten).