Visuelle Kunst, Design und Architektur
Version vom 10.06.2025
Gesuchseingabe möglich ab
15.03.
Entscheidsinstanz
Kommission ArtPro
Eingabefrist
15.06.
Projektbeginn
Nicht zutreffend
Unterstützung für Walliser Nachwuchskünstler, damit sie eine persönliche Recherche beginnen können und in ihrer Professionalisierungsphase sowie beim Zugang zur nationalen und internationalen Kunstszene durch ein persönliches Vorgehen mit erwiesener Stichhaltigkeit unterstützt werden können. Es kann sich um verschiedenste Projekte handeln (Kreation, Recherche, Zusammenarbeit usw.), sofern sie den hier genannten Zielsetzungen entsprechen und nicht in den Bereich eines anderen Förderinstruments für visuelle Kunst fallen.
Das Gesuch muss vom Nachwuchskünstler/von der Nachwuchskünstlerin eingereicht werden, das heisst Personen mit weniger als sieben Jahre künstlerische Erfahrung in professionellen Kreisen der visuellen Kunst. Für Personen, die ihre Ausbildung an einer Hochschule absolviert haben, bedeutet dies, dass sie ihren Bachelor vor weniger als sieben Jahren abgeschlossen haben.
Zulässigkeitskriterien:
Unterstützungskriterien:
Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.
Sofern das notwendige Budget gutgeheissen wird, werden jährlich bis drei Unterstützungen in der Höhe von je 10 000 Franken vergeben. Das präsentierte Projekt muss innerhalb von drei Jahren nach Entscheidseröffnung umgesetzt werden.
Projekte, die von Personen eingereicht werden, die zu einem früheren Zeitpunkt eine andere Unterstützung der Dienststelle für Kultur erhalten und die geltenden Bedingungen nicht eingehalten haben, sind bei diesem Programm nicht zulässig. Der Erhalt einer Unterstützung durch ArtPro schliesst die Bewerbenden nicht von den anderen Förderinstrumenten der Dienststelle für Kultur aus.
Man kann diese Unterstützung mehrmals in Folge erhalten, dafür muss man aber jedes Mal ein neues Projekt präsentieren, und die früheren Projekte müssen von der Kommission ArtPro Wallis als positiv beurteilt werden.