Visuelle Kunst, Design und Architektur
Version vom 02.06.2025
Gesuchseingabe möglich ab
15.03.
Entscheidsinstanz
Kommission ArtPro
Eingabefrist
15.06.
Projektbeginn
Nicht zutreffend
Unterstützung für Walliser Kuratoren/Kuratorinnen, damit sie eine persönliche Recherche beginnen und in der Professionalisierungsphase und beim Zugang in die nationale und internationale Szene durch ein persönliches Vorgehen mit erwiesener Stichhaltigkeit unterstützt werden können. Die Projekte können verschiedenster Art sein (Kreation, Recherche, Zusammenarbeit usw.), sofern sie der hier genannten Zielsetzung entsprechen und nicht in den Bereich eines anderen Förderinstruments für visuelle Kunst gehören.
Das Gesuch muss von der Struktur eingereicht werden, welche visuelle Kunst zur Geltung bringt; bei einer Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Strukturen bestimmen die Parteien einen Projektträger/eine Projektträgerin; Unter einer Struktur, welche visuelle Kunst zur Geltung bringt, versteht man eine nicht gewinnorientierte juristische Struktur im Bereich der Promotion visueller Kunst mit einem regelmässigen, kohärenten Programm und einer professionellen künstlerischen Leitung.
Zulässigkeitskriterien:
Unterstützungskriterien:
Sofern das benötigte Budget genehmigt wird, werden jährlich bis drei Unterstützungen in der Höhe von 10 000 Franken vergeben.
Projekte, die von Personen eingereicht werden, die zu einem früheren Zeitpunkt eine andere Unterstützung der Dienststelle für Kultur erhalten und die geltenden Bedingungen nicht eingehalten haben, sind bei diesem Programm nicht zulässig. Der Erhalt einer Unterstützung von ArtPro schliesst die Bewerbenden nicht von den anderen Unterstützungsinstrumenten der Dienststelle für Kultur aus.
Man kann diese Unterstützung mehrmals in Folge erhalten, dafür muss man aber jedes Mal ein neues Projekt präsentieren, und die früheren Projekte müssen von der Kommission ArtPro Wallis als positiv beurteilt werden.