Zum Hauptinhalt springen

Visuelle Kunst, Design und Architektur

Version vom 02.06.2025

ArtPro - Unterstützung für Kuratoren/Kuratorinnen

Gesuchseingabe möglich ab

15.03.

Entscheidsinstanz

Kommission ArtPro

Eingabefrist

15.06.

Projektbeginn

Nicht zutreffend

Zielsetzung

Unterstützung für Walliser Kuratoren/Kuratorinnen, damit sie eine persönliche Recherche beginnen und in der Professionalisierungsphase und beim Zugang in die nationale und internationale Szene durch ein persönliches Vorgehen mit erwiesener Stichhaltigkeit unterstützt werden können. Die Projekte können verschiedenster Art sein (Kreation, Recherche, Zusammenarbeit usw.), sofern sie der hier genannten Zielsetzung entsprechen und nicht in den Bereich eines anderen Förderinstruments für visuelle Kunst gehören.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss von der Struktur eingereicht werden, welche visuelle Kunst zur Geltung bringt; bei einer Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Strukturen bestimmen die Parteien einen Projektträger/eine Projektträgerin; Unter einer Struktur, welche visuelle Kunst zur Geltung bringt, versteht man eine nicht gewinnorientierte juristische Struktur im Bereich der Promotion visueller Kunst mit einem regelmässigen, kohärenten Programm und einer professionellen künstlerischen Leitung.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

  • Der Kurator/die Kuratorin muss Walliser/-in sein und als professionell gelten oder sich in der Professionalisierungsphase befinden. Mit Kurator/Kuratorin ist eine Person gemeint, welche professionelle Kuratierungserfahrung im Bereich visuelle Kunst ausweisen kann. $

Unterstützungskriterien:

  • Die Qualität der bisherigen Laufbahn;
  • die Qualität, das Entwicklungspotenzial und das Interesse der Unterstützung im Hinblick auf die Entwicklung der Laufbahn des Kurators/der Kuratorin;
  • die Kohärenz, die Stichhaltigkeit, die Machbarkeit und die Glaubwürdigkeit des präsentierten Projekts;
  • die Aufnahme des Projekts ins Programm professioneller Strukturen, die visuelle Kunst inner- oder ausserhalb des Kantons aufwerten;
  • die Beteiligung des Kurators/der Kuratorin am kulturellen Leben im Wallis;
  • das Interesse des Kulturvermittlungsprojekts;
  • die finanzielle Beteiligung der Struktur, welche visuelle Kunst im Wallis aufwertet, oder des Projektträgers/der Projektträgerin. Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.

Modalitäten

Sofern das benötigte Budget genehmigt wird, werden jährlich bis drei Unterstützungen in der Höhe von 10 000 Franken vergeben.

Inhalt des Gesuchs

  • Detaillierte Beschreibung des Projekts und der Zielsetzungen;
  • Lebenslauf des Kurators/der Kuratorin;
  • detaillierte Kostenaufstellung des präsentierten Projekts;
  • Finanzierungsplan des präsentierten Projekts.

Ausschlusskriterien

Projekte, die von Personen eingereicht werden, die zu einem früheren Zeitpunkt eine andere Unterstützung der Dienststelle für Kultur erhalten und die geltenden Bedingungen nicht eingehalten haben, sind bei diesem Programm nicht zulässig. Der Erhalt einer Unterstützung von ArtPro schliesst die Bewerbenden nicht von den anderen Unterstützungsinstrumenten der Dienststelle für Kultur aus.

Kommentare

Man kann diese Unterstützung mehrmals in Folge erhalten, dafür muss man aber jedes Mal ein neues Projekt präsentieren, und die früheren Projekte müssen von der Kommission ArtPro Wallis als positiv beurteilt werden.