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Visuelle Kunst, Design und Architektur

Version vom 02.06.2025

ArtPro - Unterstützung für experimentelle Strukturen und Projekte

Gesuchseingabe möglich ab

15.03.

Entscheidsinstanz

Kommission ArtPro

Eingabefrist

15.06.

Projektbeginn

Nicht zutreffend

Zielsetzung

Unterstützung für den Aufbau experimenteller Strukturen oder Projekte, mit dem Ziel, parallel zu den institutionellen Kreisen, die Walliser Kunstszene zu dynamisieren und die Entwicklung einer aufstrebenden, innovativen, unabhängigen Kultur zu fördern. Die Projektform ist frei, sofern sie den hier genannten Zielen entspricht.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss von der Struktur eingereicht werden, welche das Projekt trägt.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

  • Die Struktur muss über eine Rechtsform verfügen (z. B. Verein), und sie muss aus professionellen Personen bestehen oder solchen, die sich in der visuellen Kunst in der Professionalisierungsphase befinden und eine regelmässige künstlerische oder kulturelle Tätigkeit belegen können;

Das Projekt muss im Wallis stattfinden. Beurteilungskriterien:

  • Die Kohärenz und die Machbarkeit des präsentierten künstlerischen Projekts;
  • Die Qualität der Laufbahn der professionellen Kunstschaffenden im Bereich visuelle Kunst, die für das Projekt verantwortlich sind;
  • Eingliederungsgrad des Projekts ins einheimische kulturelle Leben;
  • Der potenzielle Einfluss des Projekts auf die Walliser Kunstszene und auf das einheimische kulturelle Leben;
  • Die Stichhaltigkeit des Vorgehens;
  • Die Entlohnung der professionellen Kulturschaffenden;
  • Das langfristige Potenzial durch eine Mitfinanzierung durch den öffentlichen Bereich oder Private von inner- oder ausserhalb des Wallis.

Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.

Modalitäten

Sofern das benötigte Budget gutgeheissen wird, wird jährlich eine dreijährige Unterstützungen vergeben. Die Unterstützung ist mit maximal 50 000 Franken dotiert, verteilt auf drei Jahre. Bei Vergabe der Unterstützung wird ein Leistungsvertrag zwischen dem Kurator/der Kuratorin oder dem/der Kunstschaffenden und der Dienststelle für Kultur abgeschlossen. Bei Genehmigung wird die Unterstützung in mehreren Tranchen ausbezahlt. Die erste Zahlung erfolgt nach Unterzeichnung des Leistungsvertrags. Die weiteren Zahlungen erfolgen jährlich, nach Präsentation eines Zwischenberichts.

Inhalt des Gesuchs

  • Detaillierte Beschreibung des Projekts und der konkreten Zielsetzungen;
  • lebenslauf der Personen, welche das Projekt tragen;
  • Umsetzungskalender des Projekts;
  • detaillierte Kostenaufstellung des präsentierten Projekts;
  • Finanzierungsplan des präsentierten Projekts.

Ausschlusskriterien

Projekte, die von Personen eingereicht werden, die zu einem früheren Zeitpunkt eine andere Unterstützung der Dienststelle für Kultur erhalten und die geltenden Bedingungen nicht eingehalten haben, sind bei diesem Programm nicht zulässig. Der Erhalt einer Unterstützung durch ArtPro schliesst die Bewerbenden nicht von den anderen Förderinstrumenten der Dienststelle für Kultur aus.

Kommentare

Man kann diese Unterstützung mehrmals in Folge erhalten, dafür muss man aber jedes Mal ein neues Projekt präsentieren, und die früheren Projekte müssen von der Kommission ArtPro Wallis als positiv beurteilt werden.