Visuelle Kunst, Design und Architektur
Version vom 02.06.2025
Gesuchseingabe möglich ab
15.03.
Entscheidsinstanz
Kommission ArtPro
Eingabefrist
15.06.
Projektbeginn
Nicht zutreffend
Unterstützung für den Aufbau experimenteller Strukturen oder Projekte, mit dem Ziel, parallel zu den institutionellen Kreisen, die Walliser Kunstszene zu dynamisieren und die Entwicklung einer aufstrebenden, innovativen, unabhängigen Kultur zu fördern. Die Projektform ist frei, sofern sie den hier genannten Zielen entspricht.
Das Gesuch muss von der Struktur eingereicht werden, welche das Projekt trägt.
Zulässigkeitskriterien:
Das Projekt muss im Wallis stattfinden. Beurteilungskriterien:
Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.
Sofern das benötigte Budget gutgeheissen wird, wird jährlich eine dreijährige Unterstützungen vergeben. Die Unterstützung ist mit maximal 50 000 Franken dotiert, verteilt auf drei Jahre. Bei Vergabe der Unterstützung wird ein Leistungsvertrag zwischen dem Kurator/der Kuratorin oder dem/der Kunstschaffenden und der Dienststelle für Kultur abgeschlossen. Bei Genehmigung wird die Unterstützung in mehreren Tranchen ausbezahlt. Die erste Zahlung erfolgt nach Unterzeichnung des Leistungsvertrags. Die weiteren Zahlungen erfolgen jährlich, nach Präsentation eines Zwischenberichts.
Projekte, die von Personen eingereicht werden, die zu einem früheren Zeitpunkt eine andere Unterstützung der Dienststelle für Kultur erhalten und die geltenden Bedingungen nicht eingehalten haben, sind bei diesem Programm nicht zulässig. Der Erhalt einer Unterstützung durch ArtPro schliesst die Bewerbenden nicht von den anderen Förderinstrumenten der Dienststelle für Kultur aus.
Man kann diese Unterstützung mehrmals in Folge erhalten, dafür muss man aber jedes Mal ein neues Projekt präsentieren, und die früheren Projekte müssen von der Kommission ArtPro Wallis als positiv beurteilt werden.