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Visuelle Kunst, Design und Architektur

Version vom 02.06.2025

ArtPro - Mehrjährige Unterstützung für etablierte Kunstschaffende

Gesuchseingabe möglich ab

15.03.

Entscheidsinstanz

Kommission ArtPro

Eingabefrist

15.06.

Projektbeginn

Nicht zutreffend

Zielsetzung

Unterstützung für etablierte Walliser Kunstschaffende, damit sie eine persönliche Recherche langfristig weiterführen, sich in der nationalen und internationalen Kunstszene positionieren, zugleich aber eine regelmässige künstlerische Tätigkeit im Kanton beibehalten können.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss vom etablierten Künstler/von der Künstlerin eingereicht werden, das heisst, von einer Person mit über 7-jähriger professioneller künstlerischer Erfahrung im Bereich visuelle Kunst. Für Kunstschaffende mit einer Hochschulausbildung bedeutet dies, dass sie den Bachelor vor über sieben Jahren erlangt haben.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

  • Der Künstler/die Künstlerin muss als professionell und als Walliser/-in gelten.

Beurteilungskriterien:

  • Die bisherige Laufbahn des Künstlers/der Künstlerin im Wallis sowie in der nationalen und internationalen Kunstszene;
  • Die Qualität, das Entwicklungspotenzial und das Interesse der Unterstützung im Hinblick auf den Standpunkt des Künstlers/der Künstlerin in seiner Laufbahn;
  • Die Machbarkeit und die Glaubwürdigkeit des präsentierten künstlerischen Projekts;
  • Die Beteiligung des Künstlers/der Künstlerin am kulturellen Leben des Kantons.

Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.

Modalitäten

Sofern das benötigte Budget genehmigt wird, werden jährlich bis 3 dreijährige Stipendien vergeben. Die Stipendien sind mit 15 000 Franken jährlich dotiert. Bei Erhalt einer Unterstützung wird diese in drei Tranchen ausbezahlt. Die erste wird beim Unterschreiben des Leistungsauftrags überwiesen. Die weiteren Zahlungen erfolgen jährlich nach Präsentierung eines Zwischenberichts.

Inhalt des Gesuchs

  • Detaillierte Beschreibung des Projekts und der konkreten Zielsetzungen;
  • Lebenslauf und Portfolio des Künstlers/der Künstlerin;
  • Umsetzungskalender des Projekts;
  • detaillierte Kostenaufstellung des präsentierten Projekts;
  • Finanzierungsplan des präsentierten Projekts;
  • einzahlungsschein auf den Namen des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin.

Ausschlusskriterien

Projekte, die von Personen eingereicht werden, die zu einem früheren Zeitpunkt eine andere Unterstützung der Dienststelle für Kultur erhalten und die geltenden Bedingungen nicht eingehalten haben, sind bei diesem Programm nicht zulässig. Der Erhalt einer Unterstützung von ArtPro schliesst die Bewerbenden nicht von den anderen Förderinstrumenten der Dienststelle für Kultur aus.

Kommentare

Man kann diese Unterstützung mehrmals in Folge erhalten, dafür muss man aber jedes Mal ein neues Projekt präsentieren, und die früheren Projekte müssen von der Kommission ArtPro Wallis als positiv beurteilt werden. Die Kommission ernennt aus ihrer Mitte zwei Personen für die allfällige Beratung und jährliche Betreuung der Begünstigten im Namen der Dienststelle für Kultur.