Visuelle Kunst, Design und Architektur
Version vom 02.06.2025
Gesuchseingabe möglich ab
15.03.
Entscheidsinstanz
Kommission ArtPro
Eingabefrist
15.06.
Projektbeginn
Nicht zutreffend
Unterstützung für etablierte Walliser Kunstschaffende, damit sie eine persönliche Recherche langfristig weiterführen, sich in der nationalen und internationalen Kunstszene positionieren, zugleich aber eine regelmässige künstlerische Tätigkeit im Kanton beibehalten können.
Das Gesuch muss vom etablierten Künstler/von der Künstlerin eingereicht werden, das heisst, von einer Person mit über 7-jähriger professioneller künstlerischer Erfahrung im Bereich visuelle Kunst. Für Kunstschaffende mit einer Hochschulausbildung bedeutet dies, dass sie den Bachelor vor über sieben Jahren erlangt haben.
Zulässigkeitskriterien:
Beurteilungskriterien:
Zudem gelten die allgemeinen Bedingungen.
Sofern das benötigte Budget genehmigt wird, werden jährlich bis 3 dreijährige Stipendien vergeben. Die Stipendien sind mit 15 000 Franken jährlich dotiert. Bei Erhalt einer Unterstützung wird diese in drei Tranchen ausbezahlt. Die erste wird beim Unterschreiben des Leistungsauftrags überwiesen. Die weiteren Zahlungen erfolgen jährlich nach Präsentierung eines Zwischenberichts.
Projekte, die von Personen eingereicht werden, die zu einem früheren Zeitpunkt eine andere Unterstützung der Dienststelle für Kultur erhalten und die geltenden Bedingungen nicht eingehalten haben, sind bei diesem Programm nicht zulässig. Der Erhalt einer Unterstützung von ArtPro schliesst die Bewerbenden nicht von den anderen Förderinstrumenten der Dienststelle für Kultur aus.
Man kann diese Unterstützung mehrmals in Folge erhalten, dafür muss man aber jedes Mal ein neues Projekt präsentieren, und die früheren Projekte müssen von der Kommission ArtPro Wallis als positiv beurteilt werden. Die Kommission ernennt aus ihrer Mitte zwei Personen für die allfällige Beratung und jährliche Betreuung der Begünstigten im Namen der Dienststelle für Kultur.