Transversale Förderprogramme

Version vom 06.03.2025

Kulturelle Teilhabe - partizipative Projekte

Gesuchseingabe möglich ab

15.11.

Eingabefrist

15.01.

Projektbeginn

01.03. - 31.12.

Zielsetzung

Unterstützung für innovative Projekte, welche:

  • das kulturelle Leben des Kantons bereichern ;
  • das Interesse an der Kulturszene fördern und dessen Zugang einem neuen Publikum öffnen;
  • den Beitrag eines gemeinsamen künstlerischen Schaffensprozesses erproben, an dem ein Künstler und eine Gruppe von Teilnehmenden beteiligt sind, und in der gemeinsamen Arbeit eine gesellschaftliche Problemstellung aufnimmt und zum Ausdruck bringt;
  • künstlerische Interessen und Interessen der Teilnehmer vereinen ;
  • den Akzent sowohl auf den partizipativen Prozess wie auch auf das künstlerische Ergebnis setzen.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss vom Projektträger eingereicht werden. Dieser wird durch den Künstler und/oder den Vermittler, dem Kulturschaffenden, der Vereinigung, welche die Teilnehmenden oder Institution repräsentiert, gemeinsam bestimmt.

Auswahlkriterien

Zulässigkeitskriterien:

  • eine Gruppe von Teilnehmenden, die bereits besteht oder eigens für das Projekt gebildet wird und sich in einer Rechtsform organisiert hat, im Wallis aktiv ist und die Absicht hat, an einem gemeinsamen Schaffensprozess mitzuwirken;
  • einen professionellen Künstler, mit oder ohne Bezug zum Wallis, der über Erfahrung mit Projekten verfügt, welche einen gemeinsamen Schaffensprozess beinhalten;
  • einen im Wallis aktiven Kulturvermittler, der den vom Künstler und den Teilnehmenden gemeinsam gestalteten Schaffensprozess begleitet. Je nach Art des Projektes und dem Grad der Erfahrung des professionellen Künstlers mit gemeinsamen Schaffensprozessen, ist es möglich auf ie Teilnahme eines Kulturvermittlers zu verzichten;
  • einen anspruchsvollen partizipativen Prozess mit unterschiedlichen Stufen des Einbezugs der Teilnehmenden durch den Künstler ;
  • eine Intervention, die sich auf mindestens einer der folgenden Bereiche bezieht: Literatur, visuelle Kunst, Design und Architektur, Musik, Bühnenkünste, Film und Video, Wissenschaft und Kulturerbe ;

eines oder mehrere Tätigkeitsfelder (Gesellschaft, Landwirtschaft, Tourismus, Städtebau, Gesundheitswesen, usw.), in dem das Projekt für alle Beteiligten Sinn ergibt. Beurteilungskriterien:

  • Sinn und Überzeugungskraft des Projektes in Bezug auf seinen Zweck;
  • Wirkung des Projektes auf die Teilnehmenden (Grad der Heranführung neuer Teilnehmer an eigene kulturelle Betätigung, Dauer des Prozesses, Wirkung des Projekts auf sein Umfeld, Nachhaltigkeit der Wirkung);
  • Qualität der kulturellen Teilhabe (Art der Beteiligung der Teilnehmenden am gemeinsamen Schaffensprozess; Verhältnis zwischen künstlerischen Interessen und den Interessen der Teilnehmenden; Zeitdauer, welche während des Projektes vorgesehen ist, um über den bisherigen Ablauf Bilanz zu ziehen und Anpassungen am weiteren Verlauf vorzunehmen);
  • Erfahrung des Künstlers mit Projekten, welche einen gemeinsamen Schaffensprozess beinhalten;
  • Erfahrung des Kulturvermittlers mit Projekten, welche einen gemeinsamen Schaffensprozess beinhalten;
  • innovativer Wert des Projekts im Walliser Kontext;
  • Einbezug von Regionen oder sozialen Gruppen, welche von den anderen Förderinstrumenten der Kulturförderung nur wenig angesprochen sind. Zudem gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Modalitäten

Die finanzielle Unterstützung kann maximal 20 000 CHF pro Projekt betragen. Die Unterstützung trägt zur Finanzierung der Arbeit des Künstlers und des Kulturvermittlers bei.

Inhalt des Gesuchs

  • Detaillierte Beschreibung des Projekts;
  • Lebensläufe der beteiligten Berufsleute;
  • detaillierte Kostenaufstellung zum präsentierten Projekt;
  • Finanzierungsplan zum präsentierten Projekt.

Ausschlusskriterien

Nicht zulässig sind :

  • Projekte, bei denen ein Laienensemble einen oder mehrere professionelle Künstler für die Aufführung eines Werks aus dem Repertoire oder für die Beteiligung an einem Wettbewerb engagiert;
  • Projekte, bei denen eine, wenn auch nur teilweise, Finanzierung der Arbeit der Teilnehmer oder Freiwilligen vorgesehen ist;
  • rein kommerzielle Projekte ;
  • Projekte von Kandidaten, welche zuvor bereits eine finanzielle Unterstützung des Kulturdienstes bezogen und dabei die zugeteilten Bedingungen nicht respektiert haben.

Kommentare

Definitionen: Gemeinsamer Schaffensprozess: jedes künstlerische Werk, das ein Künstler und Teilnehmende gemeinsam schaffen, und das Bezug zu einem Bereich der Gesellschaft hat (Gesundheitswesen, Sozialwesen, Tourismus, Umwelt, usw.). Innovatives Projekt: von den Beteiligten gemeinsam gestaltetes Projekt, welches die Gepflogenheiten des Bereichs - sei es in der Art oder der Form des erarbeiteten Werkes oder in der Art der Zusammenarbeit - erneuern. In solchen Projekten ist der gemeinsame Schaffensprozess des Künstlers und Teilnehmenden gleich wichtig wie das künstlerische Ergebnis. Kulturvermittler : Personen, welche regelmässige, bedeutende und nachhaltige kulturelle Beziehungen zum Wallis pflegen und erwiesene Erfahrung in der Begleitung von partizipativen Prozessen nachweisen können. Partizipativer Prozess : ein Vorgehen, das in zweckdienlicher Weise die Beteiligten in einen gemeinsamen Schaffensprozess einbezieht. Der Einbezug kann partizipativ sein (wenn der Rahmen der Arbeit von einem Partner gesetzt wird). Der Einbezug kann kollaborativ sein (wenn ein Künstler und weitere Beteiligte unter Begleitung durch einen Kulturvermittler den Schaffensprozess gemeinsam gestalten).