Willkommen auf unserer neuen Plattform für die Einreichung von Unterstützungsanträgen!

Diese überarbeitete Plattform wird den Zugang zu den verschiedenen Einrichtungen des Amtes für Kultur sowie zu den verschiedenen angegliederten Formularen erleichtern.
Parallel dazu hat die Kulturförderung auch die Formulare für die Einreichung von Gesuchen überarbeitet, um den neuen Anforderungen für Subventionen gerecht zu werden.
Von nun an müssen Sie folgende Dokumente mitbringen, um einen Antrag einzureichen:
- Bankverbindung: Bei jedem neuen Antrag muss ein beweiskräftiges Dokument (Kopie der Bankkarte, Bankidentitätsnachweis) vorgelegt werden. Eine QR-Rechnung gilt nicht als beweiskräftiges Dokument.
- Für Privatpersonen: Bei jeder Antragstellung müssen Sie einen Nachweis über Ihre Selbstständigkeit für das laufende Jahr oder Ihre Mitgliedschaft in einem Verleihbetrieb vorlegen.
- Für Vereine, Stiftungen etc. : Die Satzung des Vereins oder die Bescheinigung über die Eintragung ins Handelsregister werden bei der Einrichtung des Kontos verlangt. Bei Vereinen, die bereits ein Konto haben, werden diese Dokumente nur bei der ersten Anmeldung auf der neuen Plattform angefordert.
So können nur vollständige Anträge abgeschickt werden.
Um sich mit der neuen Plattform vertraut zu machen, werden Ihnen am Donnerstag, den 13. Februar Online-Schulungen auf Französisch (17.00-18.00 Uhr) und Deutsch (18.00-19.00 Uhr) angeboten. Sie können sich für diese Schulungen anmelden, indem Sie eine E-Mail an senden.
Die Kulturberaterinnen und -berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei der Nutzung der neuen Plattform zu begleiten.
Mit freundlichen Grüssen!
Kulturförderung Wallis